Martin Hammer Lambert als Quelle Kants: Einzelne Urteile und die metaphysische Deduktion der Allheit Tonelli war auf der richtigen Fährte. Er untersuchte die Übereinstimmung von Grundfunktionen des Denkens in Logiken vor Kant. Als Schema diente ihm die Einteilung der Urteilstafel, mit der Kant die „Functionen der Einheit in den Ur- theilen “¹ darstellt. Es stellte sich heraus, dass sich die einschlägigsten Überein- stimmungen zu der Logikauffassung von Lambert ergaben. Dieser wird mit Recht als „Graue Eminenz der Kantischen Logik“² gehandelt, denn „die allgemeine Aufstellung [der Urteilstafel; M. H.] entspricht am Besten der von LAMBERT (vier Hauptabteilungen, die als zur Form gehörig gelten).“³ Ausschlaggebend für dieses Urteil ist Lamberts strenge Unterscheidung zwi- schen Form und Materie, was sich in der Unterscheidung von Urteilslogik (Rela- tionen der Umfänge) und Begriffslogik (Relationen der Merkmale) niederschlägt. Bezüglich des Form- und Materiebegriffs hat Kant das wichtigste aus Lamberts Logik (Novum Organon) und Grundlehre (Anlage zur Architektonik) gelernt.⁴ Entgegen des Vorurteils, die Unterscheidung von Form und Inhalt habe sich mit der Logik von Port Royal manifestiert, zeigte sich, dass erst Lambert diese Tren- nung streng beachtet.⁵ Die Terminologie war noch nicht historisch festgelegt, denn, anstatt wie Kant von Umfang, spricht Lambert noch Ausdehnung für Ex- tension, während er die Intension des Begriffs als Umfang bezeichnet.⁶ Kants Formulierung der einzelnen Urteile verlangt die strenge Unterschei- dung zwischen Umfang und Inhalt des Begriffs, denn das eigene Merkmal ein- zelner Urteile ist, dass sie „gar keinen Umfang haben “.⁷ Daraus folgt, dass kein Kant: KrV, B 94.23. Brandt, Reinhard: Die Urteilstafel. Hamburg 1991, 99. Tonelli, Giorgio: Die Voraussetzung zur kantischen Urteilstafel in der Logik des 18. Jahrhunderts. In: Kritik und Metaphysik. Hg. v. Friedrich Kaulbach und Joachim Ritter. Berlin 1966, 134 – 158, 157. Vgl. zum Formbegriff Schulthess, Peter: Relation und Funktion. Berlin/New York 1981, 108 – 112, u. 117 zum Materiebegriff. Vgl. Schulthess, Peter: Relation und Funktion. Berlin/New York 1981, 99 u. 109 – 117. Vgl. Schulthess, Peter: Relation und Funktion. Berlin/New York 1981, 103. u. 99. Lambert wird von dieser Unsicherheit ausgenommen. Kant: KrV, B 96.09. Martin Hammer, Universität Trier, hammer@hammerbasement.de https://doi.org/10.1515/9783110467888-324