Markus Krajewski Neoliberalismus und Konstitutionalismus im Weltwirtschaftsrecht: Entstehung, Krisen, Alternativen Die Regime des internationalen Wirtschaftsrechts und ihre programmatische Ausrichtung auf freie Märkte, Wettbewerb und den Abbau staatlicher Interven- tionen sind nicht erst seit der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise in die öf- fentliche Kritik geraten. Vielmehr werden sie bereits seit langem von zivilgesell- schaftlichen Akteuren und Entwicklungsländern wegen ihrer sozialen, ökologi- schen und wirtschaftlichen Auswirkungen hinterfragt. Diese Kritik ist inzwi- schen in der Mitte der Gesellschaft angekommen und wird auch von (ehemaligen) Vertretern dieser Regime geteilt. 1 Auf semantischer Ebene wird die Kritik am Neoliberalismus von den betroffenen Organisationen aufgegriffen: So hat WTO-Generaldirektor Pascal Lamy bereits 2006 versucht, dem ausschließlich neoliberal ausgerichteten „Washington Con- sensus“ des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank einen stär- ker auf Ausgleich bedachten „Geneva Consensus“ des Welthandelssystems ent- gegen zu setzen. 2 Die rechtsförmige Verarbeitung von Interessenkonflikten im Wege der Streitschlichtung eröffnet dem internationalen Handels- und Investi- tionsschutzrecht scheinbar die Möglichkeit, nicht-wirtschaftliche Interessen an- gemessen zu berücksichtigen, da ein Mechanismus für die objektive und neutrale Abwägung und den Ausgleich von Interessen zur Verfügung steht. Dieser Ein- druck darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eventuell vorhandene Ausgleichsmechanismen nicht systemimmanent sind, sondern Folge der Kritik an der Funktionsweise von Welthandels- und Investitionsschutzrecht und somit das Ergebnis entsprechender gegenhegemonialer Bewegungen. Trotz möglicher Öffnungen des Weltwirtschaftsrechts für nicht-wirtschaftliche Interessen sind die Regime von IWF, Weltbank und Welthandelsorganisation weiterhin darauf ausgerichtet, staatliche Interventionen in wirtschaftliche Zu- sammenhänge zu minimieren und offene Wettbewerbsmärkte zu realisieren. De- mokratisch legitimierte und sozialstaatlich motivierte Regulierung soll zuguns- ten der Interessen von Unternehmen und Investoren diszipliniert werden. Die Durchsetzung dieses „disziplinierenden Neoliberalismus“ 3 mit rechtlichen Mit- teln wirkt quasi-konstitutionell. Aufgrund seiner erschwerten Abänderbarkeit legt das Handels- und Investitionsrecht nationalen Politiken verfassungsgleiche Schranken auf, die dem Schutz individueller (Wirtschafts-)Interessen dienen. 4 Entstehung und Wirkungsweise, aber auch Widersprüche und Krisen des neoli- beral programmierten und quasi-konstitutionell wirkenden Weltwirtschafts- 1 Stiglitz, Die Schatten der Globalisierung, 2002. 2 Lamy, Humanising Globalization, Rede am 30.1.2006 in Santiago de Chile, im Internet unter http:// www.wto.org/english/news_e/sppl_e/sppl16_e.htm (1.9.2010). 3 Gill, Power and Resistance in the New World Order, 2 nd ed., 2008, S. 137 ff. 4 Aus neoliberaler Sicht wird das begrüßt: Siehe Petersmann, Constitutional Functions and Constitutional Problems of International Economic Law, 1991. Kritisch dazu Krajewski, Verfassungsperspektiven und Legitimation des Rechts der Welthandelsorganisation, 2001. https://doi.org/10.5771/0023-4834-2010-4-384 Generiert durch IP '50.16.7.140', am 17.02.2022, 00:34:42. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.