28 Verfassungsänderungen und Verfassungskrise in Honduras in vergleichender Perspektive Von Detlef Nolte, Hamburg* Am 28. Juni 2009 wurde der Präsident von Honduras, Manuel Zelaya, in seiner Dienstvilla vom Militär festgenommen, in ein Flugzeug gesetzt und nach Costa Rica ins Exil geschickt. Noch am gleichen Tag wurde der Parlamentspräsident, Roberto Micheletti, der in der Ver- fassung vorgegebenen Nachfolgeregelung entsprechend im Parlament als neuer Präsident vereidigt. Seine Regierung wurde allerdings im Ausland nicht anerkannt. Die Organisation Amerikanischer Staaten, die EU und zeitweilig auch die USA verhängten Sanktionen und forderten eine Wiedereinsetzung des ausgewiesenen Präsidenten, dessen Amtszeit im Ja- nuar 2010 abgelaufen wäre. Obwohl Zelaya die Rückkehr nach Honduras gelang, wo er sich in den Schutz der brasilianischen Botschaft begab, war es ihm nicht vergönnt, an die Macht zurückzukehren. Im Oktober 2009 fanden Präsidentschaftswahlen statt, und am 27.Januar 2010 trat der neue Präsident Porfirio Lobo sein Amt an. Am gleichen Tag durfte Zelaya in die Dominikanische Republik ausreisen. Hintergründe für die Ablösung Zelayas waren Konflikte innerhalb der politischen Elite – die Mehrheit seiner eigenen Partei begrüßte seine Absetzung – und seine Bestrebungen, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen; dabei verstieß Zelaya grob gegen rechtliche Vorgaben und ignorierte gegenläufige Entscheidungen anderer Verfassungs- organe. 1 Zelaya wurde unterstellt, hauptsächlich wolle er sich seine Wiederwahl sichern, * Detlef Nolte, Dr. phil., Vize-Präsident des GIGA German Institute of Global and Area Studies, Professor für Politische Wissenschaft und Lateinamerika-Studien an der Universität Hamburg. Der vorliegende Artikel ist Teil eines umfassenderen Forschungsprojekts über Verfassungsände- rungen in Lateinamerika. E-mail: nolte@giga-hamburg.de. 1 Bereits im November 2008 hatte Präsident Zelaya angekündigt, eine nicht-bindende Befragung durchführen zu wollen, ob die Bürger bei der nächsten Parlaments- und Präsidentenwahl am 29. November 2009 über die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung abstimmen wol- len. Am 24. März 2009 setzte er das Datum auf den 28. Juni fest. In der Folge erklärten sowohl das Oberste Wahlgericht, der Oberste Gerichtshof, der Generalstaatsanwalt und das Oberste Ver- waltungsgericht die Befragung für illegal. Der Kongress verabschiedete am 23. Juni ein Gesetz, das explizit verbot, Referenden oder Befragungen im Zeitraum von weniger als 180 Tagen vor einer allgemeinen Wahl abzuhalten. Damit war ein Plebiszit am 28. 2009 illegal. Präsident Zelya befahl den Streitkräften gleichwohl, die logistischen Voraussetzungen für das Referendum zu schaffen. Als der Oberkommandierende der Streitkräfte dies ablehnte, wurde er von Zelaya abge- setzt, worauf auch der Verteidigungsminister und die Befehlshaber der Teilstreitkräfte zurücktra- ten. Der Oberste Gerichtshof setzte den Oberbefehlshaber der Streitkräfte wieder ein. Ungeachtet der Entscheidungen andere Verfassungsorgane marschierte Präsident Zelaya an der Spitze einer Menschengruppe von mehreren Hundert Personen zu einem Luftwaffenstützpunkt, wo die Urnen für die Befragung deponiert waren. Mit diesen Urnen sollte dann am 28.Juni die Abstimmung durchgeführt werden. Das Militär kam Zelaya allerdings mit der Absetzung und dem erzwungenen Exil zuvor. Staatsanwaltschaft, Oberster Gerichtshof und der Kongress – letzterer mit großer https://doi.org/10.5771/0506-7286-2010-1-28 Generiert durch IP '34.235.147.226', am 24.01.2022, 14:52:27. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.