Wissenschaftliche Beiträge Blended Learning und Flipped Classroom in der grundständigen Lehre – Zugleich ein Bericht über die Umsetzung neuer Lehr-Lern-Formate in den universitären Veranstaltungen zu den Grundrechten – Emanuel V. Towfigh, Jan Keesen und Jacob Ulrich 1 Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag stellt die Lehr-Lern-Methode des Blended Learning in der Ausprägung als Flipped Classroom dar, welche die Vorteile von E-Learning und Präsenzlehre verbinden soll. Schwerpunktmäßig werden die Potentiale der Methode für die juristische Lehre erläutert, die sich messbar auch in Studienerfolg und -zufriedenheit niederschlagen. Illustriert wird die Funktionsweise des Blen- ded-Learning-Modells anhand des konkreten Umsetzungsbeispiels der Grundrech- te-Vorlesung an der EBS Law School, bei der positive Effekte bei den Studierenden verzeichnet werden konnten. Juristische Lehre und Digitalisierung In der juristischen Didaktik hält die Digitalisierung in Form des „E-Learning“ Einzug, also verschiedenster Ausprägungen IT-gestützten Lernens. 2 Lange wurde die Anreicherung der klassischen juristischen Präsenzlehre durch Online-Angebote durchweg positiv gesehen. Tatsächlich führt das Anbieten von E-Learning-Einhei- ten zu einer Flexibilisierung des Studiums in räumlicher wie zeitlicher Hinsicht, 3 die größere Entscheidungsfreiheit für Studierende und einen besseren Zugang zum Jurastudium neben anderen Verpflichtungen ermöglicht. 4 Ein weiterer Vorteil ist die ständige Verfügbarkeit von Lerneinheiten; die Studierenden können hierdurch selbstgesteuert und bedarfsorientiert lernen, 5 E-Learning kann also stärker auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtet werden als Präsenzlehre. Für Lehrpersonen hingegen ist E-Learning in der Regel mit erheblich größerem Aufwand verbunden, 6 denn die Entwicklung qualitativ hochwertiger Materialien und die sinnvolle Ver- A. 1 Emanuel V. Towfigh ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Law School, Jan Keesen ist dort Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand. Jacob Ulrich ist Rechtsreferendar am LG Wiesbaden und Doktorand am Lehrstuhl von Professor Towfigh. 2 Vgl. zu den verschiedenen Kategorien des E-Learnings Eirich, JURA 2005, S. 277 (278 f.). 3 So etwa Hilgendorf, JZ 2005, S. 365 (368 f.). 4 Zu diesem Aspekt Seiwerth, ZDRW 6 (2019), S. 348 (351). 5 Erpenbeck/Sauter/Sauter, E-Learning und Blended Learning, S. 1. 6 So auch Seiwerth, ZDRW 6 (2019), S. 348 (354); anders aber Hilgendorf, JZ 2005, S. 365 (369); Eirich, JURA 2005, S. 277 (277). ZDRW 2 | 2022 87 ZDRW 2/2022, DOI: 10.5771/2196-7261-2022-2-87 https://doi.org/10.5771/2196-7261-2022-2-87 Generiert durch IP '172.22.53.54', am 27.10.2023, 08:37:01. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.