AöR Literatur 644
Archiv des öffentlichen Rechts 138, 644–646 DOI 10.1628/000389113X13824429202747
ISSN 0003-8911 © Mohr Siebeck 2013
gendorf zur Bedeutung der mit den Schlagworten „Bologna“, „Exzellenzinitiative“
und „Ökonomisierung“ verbundenen Universitätsreformen für die Juristischen
Fakultäten und von D. Salch zum Siegel der Würzburger Universität. Während der
Beitrag des Mitherausgebers Hilgendorf im Rahmen der Festgabe auch als Aner-
kennung des Einsatzes des Jubilars für die akademische Selbstverwaltung zu lesen
ist, unterstreicht jener von Salch die institutionelle Verbundenheit Knemeyers zur
Julius-Maximilians-Universität Würzburg, der dieser seit 1970 angehört. Persön -
liche Beiträge und Erinnerungen aus dem Schülerkreis (Teil 2, S. 789–825) be-
schließen den Band – auch in Würdigung der beachtlichen Zahl von 113 Doktor-
andinnen und Doktoranden des Geehrten, die im Anhang verzeichnet sind. Im
Fazit liegt eine facettenreiche Festgabe vor, die das vielfältige Wirken des Jubilars
als Wissenschaftler und Hochschullehrer auf gelungene Weise widerspiegelt.
Johannes Saurer
Boas Kümper : Risikoverteilung im Staatshaftungsrecht am Beispiel amts-
haftungsrechtlicher Gefahrvermeidungspflichten bei fehlerhafter Planung,
Genehmigung und Aufsicht. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2011, 380 S.,
EUR 69,–.
Der unbefangene Leser, der zum ersten Mal den Titel der hier anzuzeigenden
Monographie – einer Freiburger Dissertation, betreut von BVerfG-Präsident An-
dreas Voßkuhle – liest, mag auf eine vergleichsweise spröde Arbeit schließen.
Schon das Staatshaftungsrecht zeichnet sich ja durch einen hohen Grad an Tech-
nizität aus. In Kombination mit den vom Autor gewählten Referenzgebieten der
fehlerhaften Planung, Genehmigung und Aufsicht erwartet man zunächst eine
sehr spezialisierte Arbeit. Umso erfreuter ist der Leser sodann, wenn er nicht nur
eine Arbeit vorfindet, die sich durch eine stringent-unaufgeregte Gedankenfüh-
rung sowie exzellente sprachliche Verständlichkeit auszeichnet. Nein, Kümper ge-
lingt es, anhand der drei gewählten Referenzgebiete zu einigen Grundfragen des
Staatshaftungsrechts vorzustoßen. Seine Argumentation bewegt sich dabei durch-
gängig auf sehr hohem Niveau, selbst wenn man ihm nicht bis in alle Einzelheiten
hin folgen mag. Mit einem Wort: Diese Dissertation stellt eine echte Bereicherung
der Wissenschaft dar, und dem Autor gebührt höchster Respekt für eine ausge-
sprochen reife wissenschaftliche Leistung.
Vorauszuschicken ist, dass sich die Arbeit ganz auf dem Boden des geltenden
Amtshaftungsrechts bewegt. Das bedeutet zum einen, dass alternative Anspruchs-
grundlagen wie z. B. der enteignungsgleiche Eingriff gänzlich außer Betracht blei-
ben. Zum anderen widersteht der Autor der Versuchung, staatshaftungsrechtliche
Ansprüche direkt aus dem Verfassungsrecht abzuleiten. Gerade in diesem Punkt
erweist sich die induktive Herangehensweise, welche die vorhandene BGH-Recht-
sprechung sichtet und zu systematisieren sucht, als ungemein lehrreich, da sie
einige Fehlschlüsse vermeiden hilft. Ausgangspunkt der Untersuchung ist ein be-
obachtetes Missverhältnis zwischen dem Charakter des Amtshaftungstatbestands