Karl, R. 2024. Raubarchäologie? Reichsbund für deutsche Vorgeschichte, SS-Ahnenerbe und die dauerhafte Fundverwahrungspflicht des neuen Denkmalschutzgesetzes. Archäologische Denkmalpflege 4, 89-135. https://archdenk.rkarl.org/2024/04/raubarchaologie.html. Raubarchäologie? Reichsbund für deutsche Vorgeschichte, SS-Ahnenerbe und die dauerhafte Fundverwahrungspflicht des neuen Denkmalschutzgesetzes Raimund Karl Abstract: In diesem Beitrag wird anhand von Beispielen aus der Zeit zwischen 1939-1945 und der Gegenwart gezeigt, dass die „Raubarchäologie“, betrieben vorwiegend durch professionelle Archäologen des Reichsbunds für deutsche Vorgeschichte und des SS-Ahnenerbe, nicht primär die Folge des (ebenfalls zweifellos vorgekommenen, aber ganz anders gelagerten) „Missbrauchs“ des Faches („der Archäologie“) und der archäologischen Denkmalpflege durch eine totalitäre politische Strömung (durch die NSDAP) war. Vielmehr war sie primär und hauptsächlich durch die seit den Anfängen sowohl des Faches als auch der (anfänglich noch nicht, aber seit dem frühen 20. Jahrhundert überwiegend „staatlichen“) archäologischen Denkmalpflege etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts dominanten, innerfachlichen, ebenso totalitären Ideologie des sogenannten (archäologischen) „Erhaltungsparadigmas“ bzw. des „autorisierten Denkmaldiskurses“ [AHD] verursacht und verschuldet. In höchst bedenklicher Weise ist diese Ideologie innerfachlich immer noch dominant und führt, wie ein konkretes und ganz aktuelles Beispiel zeigt, auch in einem demokratischen Verfassungsstaat wie der Republik Österreich zu – zwar in ihrer Brutalität und Grausamkeit nicht mit jenen des Dritten Reichs vergleichbaren, so doch in ihren Ergebnissen in Hinblick auf den Umgang mit der Archäologie – sehr ähnlichen Konsequenzen; also ebenfalls zu einer – nur geringfügig von der des Dritten Reichs unterschiedlichen – „Raubarchäologie“. Für „das Fach“ in seiner Gesamtheit – das sich niemals ernsthaft mit der Frage beschäftigt hat, ob es (und nicht nur einzelne „faule Äpfel“ unter seinen Angehörigen) (schon vor,) während des Dritten Reichs (und seither) selbst etwas fundamental falsch gemacht hat und mit seiner eigenen Ideologie etwas nicht stimmen könnte, das maßgeblich zum menschenverachtenden Handeln (vieler) seiner Angehörigen geführt hat, sondern sich stattdessen ein bequemes exkulpatorisches Narrativ, „Opfer des politischen Missbrauchs durch die Nazis“ geworden zu sein, zusammengebastelt hat – und für alle Archäolog*innen als Individuen ist diese Erkenntnis von enormer Bedeutung. Denn sie stellt „das Fach“ wie auch jede*n Einzelne*n von uns vor eine schwierige Entscheidung: ob wir „als Fach“ und individuelle Archäolog*innen in einer demokratischen, auf der Achtung der Menschenwürde und der individuellen Grund- und Menschenrechte beruhenden Gesellschaft leben wollen und daher unsere innerfachliche Ideologie fundamental ändern müssen; oder ob wir die autokratischen Herrscher einer menschenverachtenden Archäokratur sein wollen. --- Die meisten Archäolog*innen sind sich einig, dass der Schutz des archäologischen Erbes ein hohes „Allgemeinwohlgut“ ist, dessen Erhaltung aufgrund seiner besonderen Bedeutung für „die Menschheit“ im öffentlichen Interesse gelegen ist; und dass daher seine „private“ Aneignung durch Einzelne, insbesondere durch Schatzsucher*innen, die es aus wirtschaftlichen Gründen dem Erdboden entreißen, ganz grundsätzlich falsch, fachlich schädlich und moralisch höchst verwerflich ist, weshalb es verboten werden sollte bzw. muss. Es ist nach dieser Fachmeinung nicht nur wichtig, sondern sogar notwendig, es in durch speziell dafür ausgebildete Kurator*innen verwalteten und durch ebenso