HV 39731 / p. 217 / 26.4.2023 Recht ambigue Deutung und Bedeutung rechtlicher Zeichen in Sinnentwürfen und Identitätskonstruktionen Judith Hahn AmbiguitätimRechtisteinProblemderRechtssprache.Rechtstexte solleneindeutigsein,umRechtssicherheitzubieten–undleistendies nicht immer. „Rechtsidentität“ meint in rechtlichen Kontexten übli- cherweise„Rechtssubjektivität“undbezeichnetIndividuenalsTräger subjektiver Rechte und Pflichten. Sinn und Bedeutung treibt zu- vörderst die Rechtsauslegung um. Wer Rechtstexte anwendet, muss ihren Zeichen – zumeist Worten – eine bestimmte Bedeutung zu- weisen, um einer Norm einen rechtlichen Sinn zu entnehmen. Un- gleich komplexer werden die Bezüge von Ambiguität, Identität und Sinn,wennmansichnichtaufdierechtssystemimmanenteFragebe- schränkt, was rechtlich Sprechende mit diesen Begriffen meinen, sondern was Ambiguität, Identität und Sinnfragen aus kulturtheore- tischer Sicht über das Recht besagen. Auf dieser Fragenebene er- schließt sich Recht als Kultur, als Gewebe aus Zeichen, die Sinn- undIdentifizierungsangebotemachen. DiebeidengenanntenEbenenwillichindreiSchrittenerkunden: IneinemerstenwerdeichAmbiguitätalsunvermeidlicheHerausfor- derung (kirchen)rechtlicher Äußerungen nachvollziehen. Dies dient nicht nur der Klärung, welche Erscheinungsformen Ambiguität im Recht annehmen kann, sondern deutet auch an, was Recht leistet – unddamit,welchenAusschnittvonKultur„Recht“besetzt.Einzwei- tes Kapitel dient der Darlegung des Zusammenhangs von Recht und Sinn, einschließlich der Sinnentwürfe, die – wie Identitätskonstruk- tionen – der Selbstdeutung dienen. Recht als Gewebe aus Werten, Zeichen und Regeln, die Bedeutung erzeugen, macht Individuen In- terpretationsangebote, ihre Erfahrungen, Gefühle und Urteile in rechtlichen Kategorien zu begreifen. Gerade das Recht als Normma- terie,dieimKernumZugehörigkeitkreist,bietetIndividuendarüber hinaus Werte, Zeichen und Regeln an, die diese zur Identifizierung und Differenzierung von „Selbst“ und „Anderen“ einsetzen können.