762 Originalarbeit
Ellies M et al. Behandlungsfehlerbegutachtung in der HNO-Heilkunde … Laryngo-Rhino-Otol 2016; 95: 762–767
eingereicht 23. Februar 2016
akzeptiert 31. Mai 2016
Bibliografie
DOI http://dx.doi.org/
10.1055/s-0042-109616
Online-Publikation: 25.7.2016
Laryngo-Rhino-Otol 2016; 95:
762–767 © Georg Thieme
Verlag KG Stuttgart · New York
ISSN 0935-8943
Korrespondenzadresse
Prof. Dr. med. Maik Ellies
Medizinischer Dienst der
Krankenversicherung
Niedersachsen
Geschäftsbereich
Behandlungsfehler
Hildesheimer Straße 202
30519 Hannover
maik.ellies@mdkn.de
Schlüsselwörter
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Behandlungsfehler
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MDK Niedersachsen und im
Lande Bremen
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HNO-Heilkunde
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Parotidektomie
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Fazialisparese
Key words
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false medical treatment
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Health Advisory Boards in
Lower Saxony and Bremen
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otorhinolaryngology
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parotidectomy
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facial nerve palsy
Behandlungsfehlerbegutachtung in der HNO-Heilkunde
bei den MDK Niedersachsen und im Lande Bremen
False Medical Treatment Investigation in Otorhinolaryngology by the MDK in
Lower Saxony and Bremen
es z. B. im Schlichtungsverfahren vor den Schlich-
tungsstellen bzw. Gutachterkommissionen der
Ärztekammern gefordert wird, ist hierbei im
Rahmen der Begutachtung durch den MDK nicht
erforderlich.
Im Rahmen der Begutachtung von vermeintli-
chen Behandlungsfehlern sind allgemein die ope-
rativen Fächer führend, wobei im Jahr 2014 so-
wohl hinsichtlich des niedergelassenen Vertrags-
ärztebereiches als auch des Krankenhausberei-
ches die Unfallchirurgie/Orthopädie am häufigs-
ten als betroffenes Fachgebiet aufgeführt wird
[2, 3]. Obwohl die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
in den absoluten Zahlen wesentlich geringer be-
troffen ist, nimmt sie dennoch den neunten Platz
in der Statistik der Bundesärztekammer bzw. den
zehnten Platz in der Statistik der MDK-Gemein-
schaft ein. Im Folgenden soll daher ein Überblick
über die im Fachbereich HNO-Heilkunde durch
den Geschäftsbereich Behandlungsfehler der
MDK Niedersachsen und im Lande Bremen in
den Jahren 2012–2015 begutachteten Fälle ver-
meintlicher Behandlungsfehler und die Ergebnis-
Einleitung
▼
Die gesetzliche Grundlage der Begutachtung von
vermeintlichen Behandlungsfehlern durch die
Medizinischen Dienste der Krankenversicherung
(MDK) stellt das am 26. Februar 2013 in Kraft ge-
tretene Patientenrechtegesetz [1] in Verbindung
mit den einschlägigen rechtlichen Bestimmun-
gen des Sozialgesetzbuchs V dar. Durch das Pa-
tientenrechtegesetz wurde die früher bestehen-
de „kann“-Regelung des § 66 SGB V dabei in eine
„soll“-Regelung“ geändert: „Die Gesetzlichen
Krankenkassen sollen die Versicherten bei der
Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die
bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleis-
tungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind
und nicht nach § 116 SGB X auf die Krankenkas-
sen übergehen, unterstützen“. Hieraus wird un-
mittelbar der Auftrag des Gesetzgebers an den
MDK deutlich, den Versicherten mit der kosten-
freien Erstellung von Gutachten im Falle ver-
meintlicher Behandlungsfehler zu unterstützen;
ein Einverständnis aller beteiligten Parteien, wie
Autoren M. Ellies, M. Grotz, W. Seger
Institut Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen, Hannover
Zusammenfassung
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Hintergrund: Im Rahmen einer retrospektiven
Untersuchung wurden die in den Jahren 2012–
2015 im Geschäftsbereich Behandlungsfehler
der Medizinischen Dienste der Krankenversiche-
rung (MDK) Niedersachsen und im Lande Bre-
men begutachteten Fälle analysiert.
Material und Methoden: Auf einem nach Bun-
desvorgaben für die MDK Niedersachsen und im
Lande Bremen standardisierten Erhebungsbogen
wurden die relevanten Daten – insbesondere die
Diagnosen nach ICD und die Prozeduren nach
OPS erhoben und mittels Datenverarbeitung
ausgewertet. Zusätzlich werden beispielgebende
Fälle ausführlich dargestellt.
Ergebnisse: Es ergab sich für den untersuchten
Zeitraum eine Gesamtzahl von 206 begutach-
teten Fällen. Hierunter befanden sich 24 Fälle
(12 %), in denen ein Behandlungsfehler bejaht
werden konnte. Die ausführlich analysierten Fäl-
le zeigten einerseits, dass auch in der HNO-Heil-
kunde relevante Behandlungsfehler auftreten
und andererseits, dass die Abgrenzung oft eine
besondere fachliche Herausforderung darstellt.
Schlussfolgerungen: Im Fachgebiet HNO-Heil-
kunde ist eine konstante Zahl von Begutach-
tungsfällen im GB Behandlungsfehler der MDK
Niedersachsen und im Lande Bremen zu konsta-
tieren, wobei die Quote der positiv begutachte-
ten Behandlungsfehler vergleichsweise gering
ist. Die Analyse möglicher Behandlungsfehler
stellt dabei eine Chance zur Vermeidung zukünf-
tiger Fehlbehandlungen dar.
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