Der hergerichtete Fall. Eine trans-sequenzielle Analyse der Strafverteidigung vor dem englischen Jurygericht Thomas Scheffer Einleitung Der Fall erscheint im englischen »Common Law« als das Medium der Rechtsentwicklung. »Law Reports« archivieren Fälle, die zukünftige Verfahren als Präzedenzen orientieren. Das Rechtssystem wird mit Hilfe von Fallarchiven vereinheitlicht und aktualisiert (vgl. Langbein 2003). Es gewinnt Gedächtnis, Kontinuität und Entwicklung anhand der in Fällen integrierten Trias aus Regel, Sachverhalt und Urteil (vgl. Scheffer 2010). Der folgende Beitrag beleuchtet das Vor- und Dunkelfeld des mittels Fällen operierenden Rechtssystems: die Konstruktion von Fällen als objektzentrierte Herrichtung. In diesem Vorfeld stehen noch eine Überfülle von (parteiischen) Regelauslegungen, von Gerüchten und Behauptungen zur Sache und von drohenden Urteilen im Raum. Fallkomponenten sind noch, bevor das Urteil ergeht, provisorisch und instabil. In der rechtssoziologischen Literatur wird die Fallkonstruktion vor allem als Deutungsarbeit und als Entscheidungsprozess gefasst. 1 Die Fallkonstruktion gewinnt demnach dort an Struktur, wo Interpretationen einem Deutungsmuster und Entscheidungen einem Entscheidungsprogramm folgen. Die Ethnomethodologie in ihrer radikal sequenzanalytischen Ausrichtung bricht mit dem impliziten, methodologischen Individualismus beider Paradigmen. Konturierte Interpretationen und Entscheidungen lösen sich in der kleinteiligen, distribuierten, kollektiven Praxis auf. In den Blick geraten stattdessen Ethnomethoden als Kulturtechniken einer kommunikativen Hervorbringung von adäquaten Deutungen, Entscheidungen und Normalformen. Im Folgenden möchte ich im Rahmen des ethnomethodologischen Paradigmas eine Akzentverschiebung vornehmen, wie sie bislang zum Beispiel für die Untersuchung naturwissenschaftlicher Laborpraxis (vgl. Latour/Woolgar 1986) vorgenommen wurde. Demnach gelingt den Mitgliedern die Fallkonstruktion ›immer wieder‹ (neu) auch aufgrund der methodischen Fabrikation und Prozessierung bestimmter Materialien bzw. »medialer Substrate« (Luhmann 1997). Der Fall erwächst in dieser Perspektive nicht aus Interpretation oder Entscheidungen, sondern aus einer Reihe von Präparaten: aus Akteneinträgen, Vernehmungsmitschriften, Anstreichungen, Notizen, Skizzen etc. Fallarbeit entspricht einem konstruktiven, handwerklichen Mediengebrauch, dem Präparieren, dem Modulieren und dem Komponieren von Materialien. Die kompetenten Mitglieder vollziehen dies im ethnomethodologischen Sinne entlang von gemeinsamen Praxismustern und strukturellen Präferenzen. Die folgende Fallstudie entspricht dem Versuch eines detaillierten Nachvollzugs der routinierten Fallarbeit mit verschiedenen, akkumulativen Materialien. 2 Bevor ich diesen trans-sequenziellen Nachvollzug leiste, sei, insbesondere für die an richterzentrierte Strafverfahren gewöhnte deutsche Leserschaft, die spezielle adversiale Architektur des englischen »Crown Court«- Verfahrens skizziert (vgl. Langbein 2003; Scheffer 2010). 3 Im altehrwürdigen Crown Court mit seinen Roben, 1 Weitere grundbegriffliche Register der Rekonstruktion der Fallarbeit sind relevant: hier vor allem Interaktion und Aushandlung, Zeichenketten und Diskurse. Einen schönen Überblick mit Fokus und Präferenz auf das (sinnhafte) richterliche Handeln liefert Stegmaier (2009). 2 Hier finden sich Parallelen zum Beitrag über das Präparieren in der Chirurgie – aber auch Differenzen: während das chirurgische Präparieren das Zielgewebe freilegt – also nutzloses Gewebe entfernt –, präparieren die Barrister, indem sie Relevanzen hervorheben und zusammentragen. 3 Der Crown Court (abgekürzt als CC) befasst sich lediglich mit circa einem Zehntel aller in England anhängigen Strafverfahren. Die Jury-Verhandlung gilt als langwierig und teuer. Sie bindet die Zeit der Juroren und der Gerichte. Die Politik beklagt die steigenden Fallzahlen und Kosten, insbesondere erfolglose Anklagen, Wartezeiten für die Juroren und für die Untersuchungshäftlinge. Entsprechend tendieren die Justizreformen der letzten Jahre (vgl. Auld Report 2001) zur Auslagerung