Bedingungen sektoralen Institutionenwandels im deutschen Vereinigungsprozeß Gerhard Lehmbruch Die folgende Untersuchung gilt der Überprüfung des Theorems vom „Institutionen- transfer“. Zwar ist dieser Begriff, den ich bei der Analyse des institutionellen Wan- dels der ehemaligen DDR in der Frühphase des Vereinigungsprozesses eingeführt habe (Lehmbruch 1991; Lehmbruch 1992), 1 seither vielfach rezipiert und variiert worden. Bei der Untersuchung der Transformationsprozesse in verschiedenen Sekto- ren der ostdeutschen Gesellschaft stellte sich indes die Frage, inwieweit eine solche pauschale Charakterisierung angemessen war. Bei einer Reihe von Fallstudien über die Veränderung von sektoralen Koordinierungsmechanismen (governance of indu- stries im Sinne von Hollingsworth/Schmitter/Streeck 1994; Lindberg/Campbell/ Hollingsworth 1991) ließen sich bemerkenswerte Variationen in den Verlaufsmu- stern des institutionellen Wandels beobachten, 2 und das als „Institutionentransfer“ beschriebenen Phänomen erwies sich damit als ein (freilich wichtiger) Spezialfall. Die folgende Analyse beruht überwiegend auf den schon veröffentlichten empiri- schen Ergebnissen dieser Fallstudien, will sie aber in einen kohärenten theoretischen Erklärungsansatz integrieren. Die theoretischen Folgerungen aus dem intersektoralen Vergleich lassen sich thesenartig so zusammenfassen: Ein erfolgreicher Transfer der sektorspezifischen Institutionen der alten Bundesrepublik setzte eine weitgehende Kompetenz des Staa- tes zur Reorganisation von Verfügungsrechten voraus, die über die Herstellung der Basisinstitutionen der Marktwirtschaft hinaus reichte. Der Umfang dieser Re- 1 Ich definierte das damals als „Übertragung der politisch regulierten Institutionen der alten Bundesrepublik auf die ehemalige DDR“. 2 Die in den Abschnitten 2 und 3 zugrunde gelegten sektoralen Fallstudien sind überwie- gend in zwei Arbeitszusammenhängen entstanden: in einer vom Verfasser geleiteten Ar- beitsgruppe an der Fakultät für Verwaltungswissenschaft der Universität Konstanz und am Max–Planck–Institut für Gesellschaftsforschung in Köln. Ergänzend ziehe ich einige weitere Untersuchungen aus anderen institutionellen Zusammenhängen heran. Ergebnisse vor allem der Kölner und Konstanzer Fallstudien wurden in einem zusammen mit Roland Czada herausgegebenen Sammelband (Czada/Lehmbruch 1998) veröffentlicht. Der vor- liegende Aufsatz führt Überlegungen weiter, die ich in der Einleitung (Lehmbruch 1998) ansatzweise entwickelt habe. Die Konstanzer Studien wurden großenteils durch die Un- terstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Förderschwerpunkts „Integration der neuen Bundesländer“ ermöglicht. Wichtige Anregungen verdanke ich ei- nerseits Renate Mayntz, Philip Manow und anderen Mitgliedern des Kölner MPIFG, an- dererseits den Diskussionen innerhalb der Konstanzer Arbeitsgruppe.