19 Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik Jg. 18, 7–8 /12 UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Als das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2006 von den Vereinten Nationen verab- schiedet wurde, hätte man denken können, dass sich die Heilpädagogik ihm nun bald mit Nachdruck annehmen würde. Doch weit gefehlt. Die Reaktionen waren verhalten. Als wichtige Quelle für den Fachdiskurs wurde die Konvention offenbar nicht ange- sehen. Der Grund dafür mochte im Status und in der Komplexität des Vertragswerkes zu suchen sein. Dass eine Konvention nicht ein- fach empfehlenden Charakter, sondern völ- kerrechtliche Verbindlichkeit haben würde, war vielleicht nicht überall von Anfang an klar. Und für eine UN-Konvention ist das Übereinkommen ungewöhnlich lang und komplex geraten, was die Zugänglichkeit und Einordnung sicherlich nicht erleichtert. Zudem konnte und musste man in der Schweiz davon ausgehen, dass es, wie bei anderen Konventionen auch, lange bis zu ei- ner allfälligen Ratifizierung dauern würde. Doch es gibt vielleicht auch einen tieferlie- genden Grund: Die deutschsprachige Heilpä- dagogik hat keine menschenrechtliche Tra- dition. Sie ist nicht vertraut damit, sich an ei- ner menschenrechtlichen Logik zu orientie- ren und entsprechend mit ihr zu arbeiten. Wenn das zutrifft – so die Fortsetzung des Gedankens – müsste sich an der Reakti- on der Heilpädagogik auf die UN-Konventi- on ablesen lassen, welche normativen Vor- stellungen ihr Selbstverständnis prägen. Aus dem Fachdiskurs müsste sich zumin- dest indirekt ablesen lassen, welchen Wer- ten und normativen Orientierungsmustern die Heilpädagogik folgt und wie sich dies zum Menschenrechtsdiskurs verhält. Die Gegenüberstellung könnte zu spannenden und produktiven Punkten zum Weiterden- ken führen. Um dem nachzugehen, lancierten wir 2008/09 eine Literaturstudie unter der Leit- frage: Inwiefern eignet sich das UN-Über- einkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als (eine) normative Grundlage der Heilpädagogik? In die Analy- se flossen mehr als 70 Zeitschriftenartikel und 15 Monographien der letzten 30 Jahre ein, die sich mit der Heilpädagogik als Dis- Christian Liesen, Carlo Wolfisberg und Corinne Wohlgensinger Heilpädagogik und Menschenrechte? Zusammenfassung Der Begriff «Menschenrechte» hat in der deutschsprachigen Heilpädagogik keine Tradition. Häufig an- zutreffen ist hingegen der Begriff der Menschenwürde. Beides hat zwar miteinander zu tun, von einer menschenrechtlichen Logik ist die deutschsprachige Heilpädagogik aber weit entfernt. Wie kommt das und was bedeutet es, in die Zukunft gedacht? Résumé Dans la pédagogie spécialisée de langue allemande, le terme de droits humains n’a pas de tradition. On y parle en revanche fréquemment de dignité humaine. Bien que les deux termes possèdent des points communs, la pédagogie spécialisée de langue allemande est bien loin d’obéir à une logique empruntée aux droits humains. Quelle en est la raison et qu’est-ce cela signifie-t-il si l’on regarde vers l’avenir?