173 Ein historisch-archäologisches Stadtkataster im Landkreis Rotenburg (Wümme) Stefan Hesse, Rotenburg (Wümme) Einleitung Städte sind eine besondere Art zentraler Plätze. 1 Sie wurden in ihren Früh- und Vor- formen außerhalb des römischen Reiches im späten Frühmittelalter angelegt. Die deutlich meisten Städte wurden jedoch in der zweiten Hälfte des 12. und im 13. Jahrhundert gegründet. 2 In der archäologischen Denkmalplege bilden Städte eine gesondertes Betätigungs- feld, was sich u.a. auf zwei Aspekte gründet: Sie besitzen in der Regel eine hohe Platzkonstanz, die sich auch in der Mächtigkeit und Komplexität archäologischer Strukturen abbildet, und sie weisen eine höhere Bautätigkeit auf als ein ländlich geprägter Ortskern. Daher sind sie zwangsläuig ein häuiges und intensives Betä- tigungsfeld der Bodendenkmalplege. Dies betrifft im kommunalen Bereich nicht nur die stadtarchäologischen Dienststellen, sondern auch die Kreisarchäologien, die Städte aufgrund von Vereinbarungen betreuen oder die Städte ohne eigene Bau- aufsicht in ihrem Zuständigkeitsbereich aufweisen. 3 Die Ortskonstanz mit der sich im Laufe der Zeit verdichtenden und immer wie- der erneuernden Bebauung bedingt, dass in vergangener Zeit viele ältere archäo- logische Strukturen überprägt und neue angelegt wurden. Die dabei entstehenden 1 Siehe hierzu: B. Ludowici/H. Jöns/S. Kleingärtner/J. Scheschkewitz/M. Hardt (Hrsg.), Trade and communication networks of the irst millennium AD in the northern part of Central Europe: Central places, beach markets, landing places and trading centres, Neue Studien zur Sachsenforschung 1, Stuttgart 2010. 2 Hans Andersson, The Development of Medieval Towns, in: M. O. Carver/J. Klápště (Hrsg.), The Archaeology of Medieval Europe, Vol. 2: Twelfth to Sixteenth Centuries, Acta Jutlandica Humanities series 2011/9, Aarhus 2011, S. 370-375. 3 Dies ist in § 14 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 57 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung geregelt.