KRITIK Soziologiekolumne Glück und die Qualität der Gesellschaft Von Rudolf Stichweh Glück und Glückseligkeit werden in der Aufklärung der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts zu Leitformeln der Selbstbeschreibung der Gesellschaft und des Staates. Die Glückseligkeit ist zu- nächst einmal das Endziel eines jeden Einzelnen, um dessentwillen er in den Staat eintritt. 1 Als eine Folge dieses Ein- tritts der Einzelnen wird die gemein- schaftliche Glückseligkeit aller zum End- zweck staatlichen Handelns. Der Staat verfolgt zwar Nebenzwecke, zum Beispiel die Beförderung von Handel, Schifffahrt und Verkehr. 2 Diese Nebenzwecke sind aber immer daran zu messen, ob ihre Ver- folgung der Erreichung des Endzwecks, ·der Beförderung der Glückseligkeit, dient. Wenn eine bestimmte Gesellschaft, beispielsweise die Gesellschaft Japans im 18. Jahrhundert, den Zusammenhang von Außenhandel und Glückseligkeit verneint, kann dies für sie zum legitimen Motiv werden, sich vom entstehenden Weltverkehr abzusondern. Dieser starke Zusammenhang von Glückseligkeit und letzter Zweckbestim- mung staatlichen Handelns hatte natür- lich auch etwas damit zu tun, dass die Partizipation der Einzelnen am politi- schen Entscheiden verneint wurde, also Demokratie als Herrschaftsform nicht in Frage kam. Deshalb wurde die Legitima- tion des Staates ganz auf die Leistungs- seite verschoben, hatte der Staat sich damit zu rechtfertigen, dass er die Glück- seligkeit der Gesellschaft und die ihrer einzelnen .Mitglieder zu seiner letzten Zielbestimmung erhob. Auch in der Literatur des 18. Jahr- hunderts gibt es Reservationen hinsicht- lich dieser Bestimmungen. Immanuel Kant verneint die Zuständigkeit des Königs für das »Wohl« der Bürger, weil "Wohl« nicht als ein Ganzes existiere, vielmehr jeder für sich allein lebe. Der König müsse sich deshalb auf die Ge- rechtigkeit als Ziel beschränken. Wilhelm Traugott Krug, Kants Lehrstuhl- nachfolger, wendet ein, Glückseligkeit sei nur ein »Objekt des Willens« (also ein subjektiver Zustand). Ein Objekt des Willens aber sei für verschiedene Men- schen nicht immer dasselbe. Deshalb könne es dem Staat nur um die Möglich- keit der Glückseligkeit und um die Wür- digkeit (des Einzelnen) für die Glückselig- keit gehen. Und Joseph von Sonnenfels, der österreichische Verwaltungsrefor- mer, akzeptiert zwar Glückseligkeit als Endzweck des Staates, schränkt aber ein, Glückseligkeit eigne sich nicht als Prü- fungssatz für Gesetzgebung und Verwal- tungspraxis. Diese und andere Einwände und das Ende der Aufklärung beendeten in den Jahren um 1800 die Zentralstellung der Glückseligkeit als Zielbestimmung staatlichen Handelns und als Selbst- beschreibung der Gesellschaft. In der deutschen Entwicklung scheint der Bil- dungsbegriff an ihre Stelle getreten zu sein. Und Bildung ist zwar eine subjek- tive Leistung und ein Weltverhältnis, das nicht ohne die Zusammenfassung al- ler Kräfte des Einzelnen erreicht werden kann. Aber sie konnte viel deutlicher, als 1 Gustav Achenwall, Die Staatsklugheit nach ihren ersten Grundsätzen entworfen. Göttingen: Van- denhoeck 1774. 2 Johann Heinrich Gottlob von Justi, Die Natur und das Wesen der Staaten. Berlin: Johann Heinrich Rüdiger 1760. Aus: MERKUR Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken Heft 9, September 2013, 67. Jahrgang www.online-merkur.de