VERFASSUNGSANALYSE UND VERFASSUNGSKRITIK Die ungarische Verfassung im Spiegel zweier Neuerscheinungen 1 Von Andreas Funke, Erlangen, und Péter Sólyom, Debrecen (Ungarn) Ungarn hat seit dem 1. Januar 2012 eine neue Verfassung: „Ungarns Grund- gesetz vom 25. April 2011“. Die Verabschiedung der Verfassung wurde mög- lich, weil die konservative Koalition aus Fidesz (Ungarischer Bürgerbund) und KDNP (Christlich-Demokratische Volkspartei) bei den Parlamentswah- len im April 2010 mehr als zwei Drittel der Sitze im Parlament für sich ver- buchen konnte. Entstehung und Inhalt der Verfassung waren und sind inner- halb wie außerhalb des Landes von zum Teil scharfer Kritik begleitet. Bis heute werfen die politische Öffentlichkeit, Wissenschaftler, Institutionen der Europäischen Union und der Europarat der Verfassung vor, sie enthalte nationalistische, diskriminierende sowie illiberale Elemente und gefährde das Funktionieren der Marktwirtschaft. Die Europäische Kommission hat in mehreren Vertragsverletzungsverfahren punktuelle Änderungen der Ver- fassung durchgesetzt. Das EU-Parlament drohte im Juli 2013 sogar die Ein- leitung eines Verfahrens nach Art. 7 EU-Vertrag an. 2 Die Verfassung wurde seit ihrem Erlass bereits fünfmal geändert. Dabei ist sie nicht nur wegen des internationalen Drucks, sondern auch aufgrund einer internen verfassungs- rechtlichen Spannung in Bewegung. Nachdem das Verfassungsgericht einige Gesetze, die von der neuen Parlamentsmehrheit beschlossen worden waren, als verfassungswidrig verworfen hatte, hob das Parlament die entsprechen- den Regelungen in Verfassungsrang, was wiederum Kritik hervorrief. Eine der jüngeren Verfassungsänderungen zielt nun darauf ab, die Rolle des Ver- fassungsgerichts weiter zu beschränken. Vor dem Hintergrund dieser Debat- ten ist es von größtem Interesse, dass zwei jüngst erschienene Publikationen ausführlich den Inhalt der neuen Verfassung untersuchen. 3 1 Besprechung von: Herbert Küpper, Ungarns Verfassung vom 25. April 2011. Ein- führung – Übersetzung – Materialien, Frankfurt am Main 2012; Gábor Attila Tóth (Hrsg.), Constitution for a Disunited Nation. On Hungary’s Fundamental Law, Bu- dapest/New York 2012. 2 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 über die Lage der Grundrechte: Standards und Praktiken in Ungarn (gemäß der Entschließung des Eu- ropäischen Parlaments vom 16. Februar 2012), 2012/2130(INI) – sog. Tavares-Bericht. 3 Auf die weitere Sekundärliteratur zur neuen Verfassung wird im Folgenden nicht eingegangen. Nur hingewiesen sei deshalb auf: Lórant Csink/Balázs Schanda/András Zs. Varga (Hrsg.), The Basic Law of Hungary. A First Commentary, 2012; Lászlo