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Patientenverfügungen muslimischer
Patienten in einer wertpluralen
Gesellschaft
Ilhan Ilkilic
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016
A. May et al. (Hrsg.), Patientenverfügungen, DOI 10.1007/978-3-642-10246-2_8
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I. Ilkilic ()
Institut für Geschichte der Medizin und Ethik, Medizinische Fakultät, Universität Istanbul,
Istanbul, Türkei
E-Mail: ilhan.ilkilic@istanbul.edu.tr
In wertpluralen Gesellschaften begegnen uns in der medizinischen Versorgung
zahlreiche Konlikte, bei denen die kulturellen und religiösen Wertvorstellungen
des Patienten eine wichtige Rolle spielen. Solche Konlikte beinhalten eine beson-
dere Komplexität, wenn die betroffene Person aus einem anderen Kulturkreis nicht
mehr in der Lage ist, selbst über die medizinischen Maßnahmen zu entscheiden.
Ob eine Patientenverfügung in einem interkulturellen Arzt-Patient-Verhältnis einen
entscheidenden Beitrag zu einer ethisch angemessenen Lösung eines ethischen
Konlikts leisten kann, ist eine berechtigte Frage. Hinsichtlich dieser Fragestellung
werden im Folgenden unterschiedliche Aspekte der Anwendung einer Patientenver-
fügung exemplarisch bei muslimischen Patienten diskutiert.
8.1 Das islamische Menschenbild und die Patientenverfügung
Die Bewertung einer Patientenverfügungspraxis nach islamischem Men-
schenbild hängt u. a. vom muslimischen Verständnis von Willensfreiheit,
Gesundheit, Krankheit und Tod ab. Nach islamischem Menschenbild ent-
scheidet der Mensch durch seinen partikularen Willen und ist somit gewisser-
maßen Urheber seiner Handlungen – wobei sich diese Art des Erschaffens
von derjenigen Gottes unterscheidet: Während Gottes Schöpfung sich aus
dem Nichts vollzieht, schafft der Mensch nur aus bereits Geschaffenem. Das
Zustandekommen einer Handlung erfordert dabei eine Willens- und Hand-
lungsfreiheit. Erst dann kann die Entscheidung und Handlung einer Person