43 Patientenverfügungen muslimischer Patienten in einer wertpluralen Gesellschaft Ilhan Ilkilic © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016 A. May et al. (Hrsg.), Patientenverfügungen, DOI 10.1007/978-3-642-10246-2_8 8 I. Ilkilic () Institut für Geschichte der Medizin und Ethik, Medizinische Fakultät, Universität Istanbul, Istanbul, Türkei E-Mail: ilhan.ilkilic@istanbul.edu.tr In wertpluralen Gesellschaften begegnen uns in der medizinischen Versorgung zahlreiche Konlikte, bei denen die kulturellen und religiösen Wertvorstellungen des Patienten eine wichtige Rolle spielen. Solche Konlikte beinhalten eine beson- dere Komplexität, wenn die betroffene Person aus einem anderen Kulturkreis nicht mehr in der Lage ist, selbst über die medizinischen Maßnahmen zu entscheiden. Ob eine Patientenverfügung in einem interkulturellen Arzt-Patient-Verhältnis einen entscheidenden Beitrag zu einer ethisch angemessenen Lösung eines ethischen Konlikts leisten kann, ist eine berechtigte Frage. Hinsichtlich dieser Fragestellung werden im Folgenden unterschiedliche Aspekte der Anwendung einer Patientenver- fügung exemplarisch bei muslimischen Patienten diskutiert. 8.1 Das islamische Menschenbild und die Patientenverfügung Die Bewertung einer Patientenverfügungspraxis nach islamischem Men- schenbild hängt u. a. vom muslimischen Verständnis von Willensfreiheit, Gesundheit, Krankheit und Tod ab. Nach islamischem Menschenbild ent- scheidet der Mensch durch seinen partikularen Willen und ist somit gewisser- maßen Urheber seiner Handlungen – wobei sich diese Art des Erschaffens von derjenigen Gottes unterscheidet: Während Gottes Schöpfung sich aus dem Nichts vollzieht, schafft der Mensch nur aus bereits Geschaffenem. Das Zustandekommen einer Handlung erfordert dabei eine Willens- und Hand- lungsfreiheit. Erst dann kann die Entscheidung und Handlung einer Person