Wissenschaft & Frieden 2006-1: Privatisierte Gewalt Menschenrechte – Paradoxien einer bahnbrechenden Idee von Jost Stellmacher, Gert Sommer und Elmar Brähler Die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 sowie die inhaltlich sehr ähnlichen »Zwillingspakte« von 1966 (»Pakt über bürgerliche und politische Rechte« sowie »Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte«) – formulieren erstmals in der Menschheitsgeschichte die bahnbrechende Idee, dass unveräußerliche Rechte für alle Menschen auf der gesamten Welt gelten (sog. Universalität der MR). Die AEMR enthält 30 Artikel mit etwa 100 einzelnen Rechten wie z.B. Recht auf Leben, Verbot von Diskriminierung, Folterverbot, Asylrecht, Rechtssicherheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, Recht auf Arbeit, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung (einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung), Recht auf Bildung. Immer wieder wurde von den Vereinten Nationen betont, dass die wirtschaftlichen und bürgerlichen Rechte die gleiche Bedeutung haben und interdependent sind (sog. Unteilbarkeit der MR). Somit sind mit der AEMR für die nationale und internationale Politik wichtige Ziele formuliert worden: Menschenrechte sind „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“ (Präambel der AEMR). Wie aber steht es um dieses Ideal in den Köpfen der Menschen – als Grundvoraussetzung seiner Wirksamkeit? Die Bedeutung von Menschenrechts-Bildung ist häufig betont worden, z.B. wiederholt in der Menschenrechts-Charta selbst; von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der deutschen Länder 1980 und 2000; von der UNESCO – Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur –, die in verschiedenen Erklärungen betonte, dass Menschenrechte, Frieden und Demokratie eng miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig bedingen. Zentrale Ziele der Menschenrechtsbildung sind (1) ein fundiertes Wissen über Menschenrechte, (2) eine positive Einstellung zu Menschenrechten und insbesondere (3) Handlungsbereitschaft und konkretes Handeln für die Einhaltung der Menschenrechte. Je besser Menschen, so glaubt man, über ihre Rechte informiert sind, die der anderen respektieren und sich aktiv dafür einsetzen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für ein friedliches und gewaltfreies Zusammenleben. Die Menschenrechtsbildung erhielt einen hohen politischen Stellenwert, als die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1994 eine Resolution sowie einen Aktionsplan zur »Dekade der Menschenrechtserziehung 1995-2004« verabschiedete (dokumentiert in Europäisches Universitätszentrum für Friedensstudien u.a., 1997, 138-141). Zentral ist die folgende Aussage zur Relevanz der Menschenrechtsbildung: „… jede Frau, jeder Mann und jedes Kind (müssen) in Kenntnis aller ihrer Menschenrechte – bürgerlicher, kultureller,