Rechtsmedizin 2013 · 23:79–84 DOI 10.1007/s00194-013-0873-x Online publiziert: 10. März 2013 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 M.A. Verhoff 1 · K. Kreutz 2 · E. Jopp 3 · M. Kettner 4 1 Institut für Rechtsmedizin, Universität Gießen, Gießen 2 Institut für Forensische Anthropologie, Wettenberg 3 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg 4 Institut für Rechtsmedizin, Universität Homburg/Saar, Homburg Forensische Anthropologie im 21. Jahrhundert Bestandsaufnahme Die derzeitige Entwicklung der foren- sischen Anthropologie wird geprägt von verfügbaren validierten, foren- sisch-anthropologisch nutzbaren neuen Methoden, von der Verfügbar- keit speziell ausgebildeten Personals, das sowohl die klassischen als auch die modernen Methoden beherrscht, und entsprechenden, zumeist durch institutionelle Strukturen bereitge- stellten personellen sowie ökonomi- schen Ressourcen, um diese Kennt- nisse in Fallarbeit und Forschung ein- zusetzen. Hintergrund Die forensische Anthropologie ist ein in- terdisziplinäres Fachgebiet. Neben zahl- reichen Nachbarwissenschaften wie Geo- logie, Archäologie oder Zoologie spielen als Hilfswissenschaften z. B. die Biostatis- tik und nichtnaturwissenschaftliche Dis- ziplinen wie z. B. die Kriminaltechnik [1] wichtige Rollen. » Die forensische Anthropologie ist ein interdisziplinäres Fachgebiet Wenngleich sich seit Ende des 20. und Anfang des 21. Jh.s das Aufgabenspekt- rum der forensischen Anthropologie in- folge gesellschaftlicher und geopolitischer Veränderungen sowie durch den rasanten Fortschritt moderner technischer Mög- lichkeiten verändert hat, besteht im Kern- bereich der forensischen Osteologie nach wie vor ein Grundkanon von Anwen- dungs- und Aufgabengebieten, die auf der klassischen Methodentrias Morpholo- gie, Osteometrie und Biometrie basieren. Bei Betrachtung internationaler Verhält- nisse und Entwicklungen finden sich gro- ße Unterschiede hinsichtlich der Ausbil- dungswege und Aufgabengebiete [5, 7, 14]. Das Anforderungsprofil forensisch- anthropologischer Gutachtenaufträge [44] muss sich einer stetig verändernden modernen Industriegesellschaft mit an- haltendem Migrationsdruck stellen. Die sich hierdurch ändernden Populations- zusammensetzungen verlangen die kon- tinuierliche Überprüfung und Anpassung der verwendeten Methoden an die geän- derten Untersuchungsbedingungen. Be- mühungen um die Bildung übernationa- ler Handlungsnormen und Leitlinien sind unübersehbar. Dabei sind konsequente Evaluationsstudien zur Validität der an- gewendeten Methoden mittlerweile an- erkannter Bestandteil moderner anthro- pologischer Forschung. Nachfolgend wird im Sinne einer Be- standsaufnahme zunächst auf die tradi- tionellen Aufgabengebiete und aktuelle Trends innerhalb der forensischen Anth- ropologie eingegangen. Im Anschluss er- folgen ein Überblick über das ständig brei- ter werdende Spektrum der zur Verfügung stehenden Methoden und ein Einblick, wer die anstehenden Aufgaben in Deutschland übernimmt. Dabei werden historische so- wie internationale Aspekte und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. Abschlie- ßend wird eine kritische Wertung von Ent- wicklung und Status quo vorgenommen. Aufgabenspektrum In Nordamerika ist die forensische Anth- ropologie traditionell zentriert auf die fo- rensische Osteologie [7, 14], die vornehm- lich die Klärung der Humanspezifität, des postmortalen Intervalls, der Identität und die Analyse von Verletzungsspuren zum Gegenstand hat. Hierbei ist ein breites Spektrum unter- schiedlicher Kompetenzen vonnöten. So erfordert die Bergung von Skeletten bzw. Skelettteilen Kenntnisse und Fertigkeiten in archäologischen Methoden [4]. Das postmortale Intervall (PMI) gibt wichtige Hinweise auf die Identität und bei einem Tötungsdelikt den Zeitpunkt einer Straf- tat. Die Bestimmung des PMI integriert osteologische, medizinische, geologische und physikalische Erkenntnisse. Das Er- kennen und Interpretieren sog. Beifun- de, also Gegenstände aus dem zeitlichen Horizont des Todeseintritts [40], benötigt historisches und teils soziokulturelles so- wie ethnologisches Wissen. Die Bedeu- tung dieser Erkenntnisse erfordert wie- derum juristische bzw. kriminalistische Kenntnisse, da bei Liegezeiten von über 50 Jahren nach den derzeit gültigen Kon- ventionen von historischen und dement- sprechend nicht mehr justiziablen Kno- chenfunden [10] ausgegangen wird. Bei der Beurteilung von Verletzungs- spuren ist zumeist die Unterscheidung Leitthema 79 Rechtsmedizin 2 · 2013 |