Rechtsmedizin 2013 · 23:79–84
DOI 10.1007/s00194-013-0873-x
Online publiziert: 10. März 2013
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013
M.A. Verhoff
1
· K. Kreutz
2
· E. Jopp
3
· M. Kettner
4
1
Institut für Rechtsmedizin, Universität Gießen, Gießen
2
Institut für Forensische Anthropologie, Wettenberg
3
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
4
Institut für Rechtsmedizin, Universität Homburg/Saar, Homburg
Forensische Anthropologie
im 21. Jahrhundert
Bestandsaufnahme
Die derzeitige Entwicklung der foren-
sischen Anthropologie wird geprägt
von verfügbaren validierten, foren-
sisch-anthropologisch nutzbaren
neuen Methoden, von der Verfügbar-
keit speziell ausgebildeten Personals,
das sowohl die klassischen als auch
die modernen Methoden beherrscht,
und entsprechenden, zumeist durch
institutionelle Strukturen bereitge-
stellten personellen sowie ökonomi-
schen Ressourcen, um diese Kennt-
nisse in Fallarbeit und Forschung ein-
zusetzen.
Hintergrund
Die forensische Anthropologie ist ein in-
terdisziplinäres Fachgebiet. Neben zahl-
reichen Nachbarwissenschaften wie Geo-
logie, Archäologie oder Zoologie spielen
als Hilfswissenschaften z. B. die Biostatis-
tik und nichtnaturwissenschaftliche Dis-
ziplinen wie z. B. die Kriminaltechnik [1]
wichtige Rollen.
»
Die forensische
Anthropologie ist ein
interdisziplinäres Fachgebiet
Wenngleich sich seit Ende des 20. und
Anfang des 21. Jh.s das Aufgabenspekt-
rum der forensischen Anthropologie in-
folge gesellschaftlicher und geopolitischer
Veränderungen sowie durch den rasanten
Fortschritt moderner technischer Mög-
lichkeiten verändert hat, besteht im Kern-
bereich der forensischen Osteologie nach
wie vor ein Grundkanon von Anwen-
dungs- und Aufgabengebieten, die auf
der klassischen Methodentrias Morpholo-
gie, Osteometrie und Biometrie basieren.
Bei Betrachtung internationaler Verhält-
nisse und Entwicklungen finden sich gro-
ße Unterschiede hinsichtlich der Ausbil-
dungswege und Aufgabengebiete [5, 7, 14].
Das Anforderungsprofil forensisch-
anthropologischer Gutachtenaufträge
[44] muss sich einer stetig verändernden
modernen Industriegesellschaft mit an-
haltendem Migrationsdruck stellen. Die
sich hierdurch ändernden Populations-
zusammensetzungen verlangen die kon-
tinuierliche Überprüfung und Anpassung
der verwendeten Methoden an die geän-
derten Untersuchungsbedingungen. Be-
mühungen um die Bildung übernationa-
ler Handlungsnormen und Leitlinien sind
unübersehbar. Dabei sind konsequente
Evaluationsstudien zur Validität der an-
gewendeten Methoden mittlerweile an-
erkannter Bestandteil moderner anthro-
pologischer Forschung.
Nachfolgend wird im Sinne einer Be-
standsaufnahme zunächst auf die tradi-
tionellen Aufgabengebiete und aktuelle
Trends innerhalb der forensischen Anth-
ropologie eingegangen. Im Anschluss er-
folgen ein Überblick über das ständig brei-
ter werdende Spektrum der zur Verfügung
stehenden Methoden und ein Einblick, wer
die anstehenden Aufgaben in Deutschland
übernimmt. Dabei werden historische so-
wie internationale Aspekte und aktuelle
Entwicklungen berücksichtigt. Abschlie-
ßend wird eine kritische Wertung von Ent-
wicklung und Status quo vorgenommen.
Aufgabenspektrum
In Nordamerika ist die forensische Anth-
ropologie traditionell zentriert auf die fo-
rensische Osteologie [7, 14], die vornehm-
lich die Klärung der Humanspezifität, des
postmortalen Intervalls, der Identität und
die Analyse von Verletzungsspuren zum
Gegenstand hat.
Hierbei ist ein breites Spektrum unter-
schiedlicher Kompetenzen vonnöten. So
erfordert die Bergung von Skeletten bzw.
Skelettteilen Kenntnisse und Fertigkeiten
in archäologischen Methoden [4]. Das
postmortale Intervall (PMI) gibt wichtige
Hinweise auf die Identität und bei einem
Tötungsdelikt den Zeitpunkt einer Straf-
tat. Die Bestimmung des PMI integriert
osteologische, medizinische, geologische
und physikalische Erkenntnisse. Das Er-
kennen und Interpretieren sog. Beifun-
de, also Gegenstände aus dem zeitlichen
Horizont des Todeseintritts [40], benötigt
historisches und teils soziokulturelles so-
wie ethnologisches Wissen. Die Bedeu-
tung dieser Erkenntnisse erfordert wie-
derum juristische bzw. kriminalistische
Kenntnisse, da bei Liegezeiten von über
50 Jahren nach den derzeit gültigen Kon-
ventionen von historischen und dement-
sprechend nicht mehr justiziablen Kno-
chenfunden [10] ausgegangen wird.
Bei der Beurteilung von Verletzungs-
spuren ist zumeist die Unterscheidung
Leitthema
79 Rechtsmedizin 2 · 2013
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