DZPhil, Akademie Verlag, 59 (2011) 1, 93–107 Kant und das Gedankenexperiment Über eine kantische Theorie der Gedankenexperimente in den Naturwissenschaften und in der Philosophie Von MARCO BUZZONI (Macerata) Obwohl es bei Kant weder den Ausdruck „Gedankenexperiment“ noch eine explizite Theorie des Gedankenexperiments gibt, stehen einige kantische Bemerkungen in einer bemerkens- werten Beziehung zum heute üblichen Begriff vom Gedankenexperimentieren. Darüber hinaus führte Hans Christian Ørsted (1777–1851) den Ausdruck „Gedankenexperiment“ zur Klärung der Beziehung zwischen mathematischer und physikalischer Erkenntnis bei Kant ein. Trotzdem hatte James R. Brown durchaus Recht mit seiner Klage Anfang der 1990er Jahre, dass es in der Literatur über das Gedankenexperiment keinen kantischen Standpunkt gibt. 1 Browns Bemerkung war insofern richtig, als die Begriffsgeschichte des Gedankenex- periments eigentlich erst mit Mach begann und Ørsteds kantische Perspektive praktisch ohne begriffsgeschichtlichen Einluss blieb. Was war der Grund dafür? Warum war – abgesehen von derjenigen Ørsteds – überhaupt keine kantische Theorie von Gedankenexperimenten vorhanden, als ich selbst vor unge- fähr zehn Jahren damit begann, eine zugleich transzendentale und operationale Theorie der Gedankenexperimente zu entwickeln? 2 Nahe liegt eine philosophiegeschichtliche Erklärung, wonach die Verwerfung des kantischen Begriffs des Apriori, so wie sie die Geschichte der Wissenschaftstheorie geprägt hat, für das Ausbleiben einer kantischen Theorie des Gedan- kenexperiments verantwortlich zu machen ist. 3 Genügt aber eine solche Erklärung, oder müs- 1 Vgl. Brown (1991), 156; ders. (2004), 27. Für sprachliche Verbesserungsvorschläge möchte ich besonders Helmut Rieger danken. Ich möchte mich auch bei Yiftach Fehige und zwei anonymen Gutachtern für inhaltliche Verbesserungsvorschläge bedanken, die meiner Arbeit sehr zu Gute ge- kommen sind. 2 Vgl. Buzzoni (2004), (2007) u. (2008). 3 Vgl. zum Beispiel Mach (1883), 458–459; Poincaré (1902), 74–75; Reichenbach (1920), Bridg- man (1927), Carnap (1932/1933); Popper (1963), Kap. 7. Man könnte vielleicht erwidern, meine Behauptung über eine allgemeine Verwerfung des kantischen Apriori in der Geschichte der Wis- senschaftstheorie gelte nicht für das so genannte relativierte Apriori (vgl. zum Beispiel Friedman 1987). Aber ein relativiertes Apriori, das sich mit den veränderten Verhältnissen unseres Wissens ändert, ist meines Erachtens nicht kantisch, sondern nur vorkantisch. Ein solches Apriori kann keine quaestio juris beantworten, das heißt weder die Gültigkeit einer Schlussfolgerung noch die Wahrheit einer Aussage begründen.