MAKROZOOBENTHOS-ZONOSEN
AIS INDIKATOREN DER
GEWÄSSERGUTE UNP OKOLOGI-
1. Einleitung
Die Traun, neben der Enns der zweit-
größte oberösterreichische Donauzu-
bringer, unterliegt seit Jahrhunderten
zahlreichen Nutzungen. Während in
historischer Zeit die Traun vornehmlich
als wertvolles Fischwasser und als
Verkehrsweg für den Salz- und Holz-
transport diente, prägt heutzutage ein
Interessenskonflikt unterschiedlichster
Ansprüche das Geschehen am Ruß.
Kommunen, Gewerbe und Industriebe-
triebe, vor allem die Papier-, Zellstoff-
und Faserfabriken, benötigen das Traun-
wasser zur Aufnahme ihrer Abwässer
und tragen dadurch zur Verschmutzung
bei. Die Elektrizitätswirtschaft hingegen
ist auf gute Wasserqualität angewiesen,
um - nach gegenwärtiger Gesetzeslage -
die motorische Kraft des Wassers in
Energie umwandeln zu können. Diesen
Eingriffen bzw. Vorhaben stehen - getra-
gen von einem hohen Umweltbewußt-
sein der Bevölkerung - die Anforderun-
gen des modernen Gewässerschutzes
(siehe Kapitel 2.) und die Ansprüche der
Erholungssuchenden gegenüber.
Noch vor Inkrafttreten des novellierten
Wasserrechtsgesetzes 1990 (WRG)
beschlossen die oberösterreichischen
Politiker ein Sanierungsprogramm der
Traun, um den seit Jahrzehnten stark
abwasserbelasteten Fluß in den
ursprünglichen Gütezustand rückzu-
führen. Vor allem seit der Klärung häus-
licher, gewerblicher und industrieller
Abwässer im Einzugsgebiet ab etwa
1987 steht die Traun gegenwärtig vor
Erreichen dieses Gütezieles.
Vorliegender Artikel beschreibt auf der
Basis der wirbellosen Bodenfauna
(Makrozoobenthos) die Güteentwick-
lung der Traun, wobei vor allem bisher
unveröffentlichtes Material (Gutachten,
Berichte, Studien etc.) aufgearbeitet
wird. Gemeinsam mit einer zusammen-
fassenden faunistischen und biozönoti-
schen Charakteristik der Bodentiere des
Traunflusses wird der Versuch unter-
nommen, neben der herkömmlichen
Gütebeurteilung auch erstmalig moder-
nere Ansätze zur Abschätzung der
„Güte" und der ökologischen Funkti-
onsfähigkeit aufzuzeigen. Aus diesem
Grund nimmt die methodische Beschrei-
bung unüblich viel Raum ein.
Auf eine physiographische, morphologi-
sche und hydrologische Beschreibung
wird verzichtet, da dieser Teil der Lim-
nologie der Traun ausführlich bei BUTZ
(1985) wiedergegeben ist.
Im Rahmen der Auswertungsarbeit zu
vorliegendem Bericht war es nicht mög-
lich, auf die Schwermetallbelastung der
wirbellosen Bodenfauna einzugehen.
Zum einen liegen mit Ausnahme der
Wandermuschel keine Benthosstudien
vor (MEISRIEMLER et al. 1990; HOFER
1992), zum anderen ist der, seit der Güte-
verbesserung 1987/1988 einsetzende,
Umstellungsprozeß der Biozönosen von
einer Abwasserfauna zu einer Reinwas-
sergemeinschaft noch nicht abgeschlos-
sen. Zur Schwermetallproblematik der
Traun aus Sicht der Fischfauna geben die
ökotoxikologischen Studien von HOFER
et al. (1989) und HOFER & BUCHER
(1992) Auskunft.
2. Gesetzliche Grundlagen
des Gewässerschutzes
Im § 30 (3) WRG 1990 ist festgelegt, daß
OTTO MOOG
URSULA GRASSER
der Gesetzgeber unter dem Schutz der
Gewässer die Erhaltung der natürli-
chen Beschaffenheit des Gewässers und
der für die ökologische Funktionsfähig-
keit des Gewässers maßgeblichen Ufer-
bereiche sowie den Schutz des Grund-
wassers" versteht. Der Terminus
„ökologische Funktionsfähigkeit" ist
jedoch im WRG nicht definiert.
Die in Ausarbeitung befindliche
ÖNORM M 6232 (Richtlinien für die
ökologische Untersuchung und Bewer-
tung von Fließgewässem) bezeichnet
das „Potential zur Bewahrung der natür-
lichen Ausprägung des Ökosystems
mittels Regulation, Resilienz und Resi-
stenz" als ökologische Funktionsfähig-
keit. Da diese Definition zu abstrakt für
den täglichen Rechtsgebrauch scheint,
wird im folgenden die von ADAMICKA et
al. (1992) formulierte Begriffsbestim-
mung herangezogen: Die ökologische
Funktionsfähigkeit eines Gewässers ist
dann gewährleistet, wenn das Wir-
kungsgefüge zwischen dem in einem
Gewässer und seinem Umland gegebe-
nen Lebensraum und seiner organismi-
schen Besiedlung so beschaffen ist, wie
es der durch Selbstregulation gesteuer-
ten natürlichen Ausprägung des Gewäs-
sertyps entspricht.
Von besonderer Bedeutung ist die Tat-
sache, daß die Erhaltung oder Wieder-
herstellung der ökologischen Funktions-
fähigkeit von Gewässern nach § 105 (lit.
Kataloge des OO. tandesmuseuim
N.F.Nr. 54, 1992,109-158
© Biologiezentrum Linz/Austria; download unter www.biologiezentrum.at