MAKROZOOBENTHOS-ZONOSEN AIS INDIKATOREN DER GEWÄSSERGUTE UNP OKOLOGI- 1. Einleitung Die Traun, neben der Enns der zweit- größte oberösterreichische Donauzu- bringer, unterliegt seit Jahrhunderten zahlreichen Nutzungen. Während in historischer Zeit die Traun vornehmlich als wertvolles Fischwasser und als Verkehrsweg für den Salz- und Holz- transport diente, prägt heutzutage ein Interessenskonflikt unterschiedlichster Ansprüche das Geschehen am Ruß. Kommunen, Gewerbe und Industriebe- triebe, vor allem die Papier-, Zellstoff- und Faserfabriken, benötigen das Traun- wasser zur Aufnahme ihrer Abwässer und tragen dadurch zur Verschmutzung bei. Die Elektrizitätswirtschaft hingegen ist auf gute Wasserqualität angewiesen, um - nach gegenwärtiger Gesetzeslage - die motorische Kraft des Wassers in Energie umwandeln zu können. Diesen Eingriffen bzw. Vorhaben stehen - getra- gen von einem hohen Umweltbewußt- sein der Bevölkerung - die Anforderun- gen des modernen Gewässerschutzes (siehe Kapitel 2.) und die Ansprüche der Erholungssuchenden gegenüber. Noch vor Inkrafttreten des novellierten Wasserrechtsgesetzes 1990 (WRG) beschlossen die oberösterreichischen Politiker ein Sanierungsprogramm der Traun, um den seit Jahrzehnten stark abwasserbelasteten Fluß in den ursprünglichen Gütezustand rückzu- führen. Vor allem seit der Klärung häus- licher, gewerblicher und industrieller Abwässer im Einzugsgebiet ab etwa 1987 steht die Traun gegenwärtig vor Erreichen dieses Gütezieles. Vorliegender Artikel beschreibt auf der Basis der wirbellosen Bodenfauna (Makrozoobenthos) die Güteentwick- lung der Traun, wobei vor allem bisher unveröffentlichtes Material (Gutachten, Berichte, Studien etc.) aufgearbeitet wird. Gemeinsam mit einer zusammen- fassenden faunistischen und biozönoti- schen Charakteristik der Bodentiere des Traunflusses wird der Versuch unter- nommen, neben der herkömmlichen Gütebeurteilung auch erstmalig moder- nere Ansätze zur Abschätzung der „Güte" und der ökologischen Funkti- onsfähigkeit aufzuzeigen. Aus diesem Grund nimmt die methodische Beschrei- bung unüblich viel Raum ein. Auf eine physiographische, morphologi- sche und hydrologische Beschreibung wird verzichtet, da dieser Teil der Lim- nologie der Traun ausführlich bei BUTZ (1985) wiedergegeben ist. Im Rahmen der Auswertungsarbeit zu vorliegendem Bericht war es nicht mög- lich, auf die Schwermetallbelastung der wirbellosen Bodenfauna einzugehen. Zum einen liegen mit Ausnahme der Wandermuschel keine Benthosstudien vor (MEISRIEMLER et al. 1990; HOFER 1992), zum anderen ist der, seit der Güte- verbesserung 1987/1988 einsetzende, Umstellungsprozeß der Biozönosen von einer Abwasserfauna zu einer Reinwas- sergemeinschaft noch nicht abgeschlos- sen. Zur Schwermetallproblematik der Traun aus Sicht der Fischfauna geben die ökotoxikologischen Studien von HOFER et al. (1989) und HOFER & BUCHER (1992) Auskunft. 2. Gesetzliche Grundlagen des Gewässerschutzes Im § 30 (3) WRG 1990 ist festgelegt, daß OTTO MOOG URSULA GRASSER der Gesetzgeber unter dem Schutz der Gewässer die Erhaltung der natürli- chen Beschaffenheit des Gewässers und der für die ökologische Funktionsfähig- keit des Gewässers maßgeblichen Ufer- bereiche sowie den Schutz des Grund- wassers" versteht. Der Terminus „ökologische Funktionsfähigkeit" ist jedoch im WRG nicht definiert. Die in Ausarbeitung befindliche ÖNORM M 6232 (Richtlinien für die ökologische Untersuchung und Bewer- tung von Fließgewässem) bezeichnet das „Potential zur Bewahrung der natür- lichen Ausprägung des Ökosystems mittels Regulation, Resilienz und Resi- stenz" als ökologische Funktionsfähig- keit. Da diese Definition zu abstrakt für den täglichen Rechtsgebrauch scheint, wird im folgenden die von ADAMICKA et al. (1992) formulierte Begriffsbestim- mung herangezogen: Die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers ist dann gewährleistet, wenn das Wir- kungsgefüge zwischen dem in einem Gewässer und seinem Umland gegebe- nen Lebensraum und seiner organismi- schen Besiedlung so beschaffen ist, wie es der durch Selbstregulation gesteuer- ten natürlichen Ausprägung des Gewäs- sertyps entspricht. Von besonderer Bedeutung ist die Tat- sache, daß die Erhaltung oder Wieder- herstellung der ökologischen Funktions- fähigkeit von Gewässern nach § 105 (lit. Kataloge des OO. tandesmuseuim N.F.Nr. 54, 1992,109-158 © Biologiezentrum Linz/Austria; download unter www.biologiezentrum.at