Pathologe 2010 · 31:423–429 DOI 10.1007/s00292-010-1353-7 Online publiziert: 9. September 2010 © Springer-Verlag 2010 E.-M. Wolf 1 · J.B. Geigl 2 · M. Svrcek 3 · M. Vieth 4 · C. Langner 1 1 Institut für Pathologie, Medizinische Universität Graz, Österreich 2 Institut für Humangenetik, Medizinische Universität Graz, Österreich 3 Service d’anatomie et cytologie pathologique, Hôpital Saint-Antoine Paris, Frankreich 4 Institut für Pathologie, Klinikum Bayreuth Hereditäres Magenkarzinom Schwerpunkt: Familiäre Tumorerkrankungen Die Karzinome des Magens zählen zu den häufigsten malignen Tumoren und tragen weltweit erheblich zur Karzinommortali- tät bei. Für die Entstehung des intesti- nalen Typs (nach Laurén) werden über- wiegend Umweltfaktoren verantwortlich gemacht, in erster Linie die Infektion mit Helicobacter pylori (HP). Für die Entste- hung des diffusen Typs sind genetische Faktoren von größerer Bedeutung [25]. Während die Inzidenz des intestinalen Typs stetig abnimmt, wird beim diffusen Typ kein Rückgang beobachtet [14]. Die meisten Karzinome entstehen sporadisch, während bei etwa 10% eine familiäre Häu- fung zu beobachten ist [17]. Terminologie Wenn bei familiärer Häufung von Magen- karzinomen die Histopathologie nicht be- kannt ist, wird ein derartiger Fall als fa- miliäres Magenkarzinom („familial ga- stric cancer“, FGC) bezeichnet. Liegt die Histopathologie vor und ist eine Klassi- fikation nach Laurén möglich, wird der Fall entweder als familiäres intestinales Magenkarzinom („familial intestinal ga- stric cancer“, FIGC) oder als hereditäres diffuses Magenkarzinom („hereditary dif- fuse gastric cancer“, HDGC) bezeichnet. Es wird vermutet, dass 1–3% aller Magen- karzinome dem zuletzt genannten Leiden zuzuordnen sind [13, 15]. Im Jahre 1998 wurden drei neuseelän- dische Maori-Familien beschrieben, in denen über mehrere Generationen im frühen Lebensalter ein diffuses Magen- karzinom aufgetreten war. Eine trunkie- rende Mutation im CDH1-Gen wurde als verantwortlicher Gendefekt identifiziert [17]. Kurz darauf wurden vom „Interna- tional Gastric Cancer Linkage Consor- tium“ (IGCLC) diagnostische Kriterien festgelegt, um Richtlinien zur klinischen Betreuung von Familien mit HDGC zu schaffen: Ein HDGC besteht, wenn 1. zwei oder mehr dokumentierte Fäl- le von diffusem Magenkarzinom bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, davon mindestens ein Fall di- agnostiziert vor dem 50. Lebensjahr, vorliegen oder 2. drei oder mehr dokumentierte Fäl- le von diffusem Magenkarzinom bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, unabhängig vom Diagnose- alter, nachweisbar sind. Erkrankungen mit familiärer Häufung von diffusen Magenkarzinomen, die kei- nes dieser zwei Kriterien erfüllen, werden als familiäres diffuses Magenkarzinom bezeichnet („familial diffuse gastric can- cer“, FDGC; [6, 7]). Diese Kriterien wur- den von Brooks-Wilson et al. [5] gering modifiziert (. Tab. 1). Unabhängig von der Familienanam- nese werden vor dem 45. Lebensjahr dia- gnostizierte Magenkarzinome als früh aufgetretenes Magenkarzinom („ear- ly onset gastric cancer“, EOGC; diffuse Karzinome nach Laurén entsprechend als EODGC) besonders herausgestellt, weil man annimmt, dass diese Tumoren ein anderes genetisches Profil aufweisen als in fortgeschrittenem Alter diagnostizier- te Magenkarzinome [28]. Ob tatsächlich alle ohne Risikoanam- nese vor dem 45. Lebensjahr diagnosti- zierten diffusen Karzinome molekular- genetisch untersucht werden sollen (s. Kriterien von Brooks-Wilson et al. [5]; . Tab. 1), bleibt strittig. Kürzlich wurde in verschiedenen Publikationen eine Sen- kung dieses Alters auf 35 Jahre empfoh- len [13, 26]; dies ist auch in der kommen- den Leitlinie zum Magenkarzinom so ge- plant. Im Jahre 2008 traf sich in Camb- ridge die IGCLC-Gruppe und empfahl in ihrem Abschlussbericht 40 Jahre als kri- tische Altersgrenze, unterhalb der die Pa- tienten einer humangenetischen Bera- Tab. 1 Familiäre Kriterien zur molekulargenetischen Diagnostik 1. Zwei oder mehr Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades mit Magenkarzinom, ein Fall vor dem 50. Lebensjahr oder zwei Fälle mit Magenkarzinom, eines mit diffusem Magenkarzi- nom vor dem 50. Lebensjahr 2. Drei oder mehr Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades mit diffusem Magenkarzinom jeglichen Alters oder drei Fälle von Magenkarzinom ohne Altersbegrenzung, wobei minde- stens ein Magenkarzinom vom diffusen Typ ist 3. Ein Erkrankter mit diffusem Magenkarzinom vor dem 45. Lebensjahr 4. Ein Erkrankter mit diffusem Magenkarzinom und lobulärem Mammakarzinom 5. Ein Familienmitglied mit diffusem Magenkarzinom und ein weiteres Familienmitglied mit lobulärem Mammakarzinom 6. Ein Familienmitglied mit diffusem Magenkarzinom und ein weiteres Familienmitglied mit Siegelringzellkarzinom des Kolorektum 423 Der Pathologe 6 · 2010 |