Pathologe 2010 · 31:423–429
DOI 10.1007/s00292-010-1353-7
Online publiziert: 9. September 2010
© Springer-Verlag 2010
E.-M. Wolf
1
· J.B. Geigl
2
· M. Svrcek
3
· M. Vieth
4
· C. Langner
1
1
Institut für Pathologie, Medizinische Universität Graz, Österreich
2
Institut für Humangenetik, Medizinische Universität Graz, Österreich
3
Service d’anatomie et cytologie pathologique, Hôpital Saint-Antoine Paris, Frankreich
4
Institut für Pathologie, Klinikum Bayreuth
Hereditäres Magenkarzinom
Schwerpunkt: Familiäre Tumorerkrankungen
Die Karzinome des Magens zählen zu den
häufigsten malignen Tumoren und tragen
weltweit erheblich zur Karzinommortali-
tät bei. Für die Entstehung des intesti-
nalen Typs (nach Laurén) werden über-
wiegend Umweltfaktoren verantwortlich
gemacht, in erster Linie die Infektion mit
Helicobacter pylori (HP). Für die Entste-
hung des diffusen Typs sind genetische
Faktoren von größerer Bedeutung [25].
Während die Inzidenz des intestinalen
Typs stetig abnimmt, wird beim diffusen
Typ kein Rückgang beobachtet [14]. Die
meisten Karzinome entstehen sporadisch,
während bei etwa 10% eine familiäre Häu-
fung zu beobachten ist [17].
Terminologie
Wenn bei familiärer Häufung von Magen-
karzinomen die Histopathologie nicht be-
kannt ist, wird ein derartiger Fall als fa-
miliäres Magenkarzinom („familial ga-
stric cancer“, FGC) bezeichnet. Liegt die
Histopathologie vor und ist eine Klassi-
fikation nach Laurén möglich, wird der
Fall entweder als familiäres intestinales
Magenkarzinom („familial intestinal ga-
stric cancer“, FIGC) oder als hereditäres
diffuses Magenkarzinom („hereditary dif-
fuse gastric cancer“, HDGC) bezeichnet.
Es wird vermutet, dass 1–3% aller Magen-
karzinome dem zuletzt genannten Leiden
zuzuordnen sind [13, 15].
Im Jahre 1998 wurden drei neuseelän-
dische Maori-Familien beschrieben, in
denen über mehrere Generationen im
frühen Lebensalter ein diffuses Magen-
karzinom aufgetreten war. Eine trunkie-
rende Mutation im CDH1-Gen wurde als
verantwortlicher Gendefekt identifiziert
[17]. Kurz darauf wurden vom „Interna-
tional Gastric Cancer Linkage Consor-
tium“ (IGCLC) diagnostische Kriterien
festgelegt, um Richtlinien zur klinischen
Betreuung von Familien mit HDGC zu
schaffen: Ein HDGC besteht, wenn
1. zwei oder mehr dokumentierte Fäl-
le von diffusem Magenkarzinom
bei Verwandten ersten oder zweiten
Grades, davon mindestens ein Fall di-
agnostiziert vor dem 50. Lebensjahr,
vorliegen oder
2. drei oder mehr dokumentierte Fäl-
le von diffusem Magenkarzinom
bei Verwandten ersten oder zweiten
Grades, unabhängig vom Diagnose-
alter, nachweisbar sind.
Erkrankungen mit familiärer Häufung
von diffusen Magenkarzinomen, die kei-
nes dieser zwei Kriterien erfüllen, werden
als familiäres diffuses Magenkarzinom
bezeichnet („familial diffuse gastric can-
cer“, FDGC; [6, 7]). Diese Kriterien wur-
den von Brooks-Wilson et al. [5] gering
modifiziert (. Tab. 1).
Unabhängig von der Familienanam-
nese werden vor dem 45. Lebensjahr dia-
gnostizierte Magenkarzinome als früh
aufgetretenes Magenkarzinom („ear-
ly onset gastric cancer“, EOGC; diffuse
Karzinome nach Laurén entsprechend als
EODGC) besonders herausgestellt, weil
man annimmt, dass diese Tumoren ein
anderes genetisches Profil aufweisen als
in fortgeschrittenem Alter diagnostizier-
te Magenkarzinome [28].
Ob tatsächlich alle ohne Risikoanam-
nese vor dem 45. Lebensjahr diagnosti-
zierten diffusen Karzinome molekular-
genetisch untersucht werden sollen (s.
Kriterien von Brooks-Wilson et al. [5];
. Tab. 1), bleibt strittig. Kürzlich wurde
in verschiedenen Publikationen eine Sen-
kung dieses Alters auf 35 Jahre empfoh-
len [13, 26]; dies ist auch in der kommen-
den Leitlinie zum Magenkarzinom so ge-
plant. Im Jahre 2008 traf sich in Camb-
ridge die IGCLC-Gruppe und empfahl in
ihrem Abschlussbericht 40 Jahre als kri-
tische Altersgrenze, unterhalb der die Pa-
tienten einer humangenetischen Bera-
Tab. 1 Familiäre Kriterien zur molekulargenetischen Diagnostik
1. Zwei oder mehr Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades mit Magenkarzinom, ein Fall
vor dem 50. Lebensjahr oder zwei Fälle mit Magenkarzinom, eines mit diffusem Magenkarzi-
nom vor dem 50. Lebensjahr
2. Drei oder mehr Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades mit diffusem Magenkarzinom
jeglichen Alters oder drei Fälle von Magenkarzinom ohne Altersbegrenzung, wobei minde-
stens ein Magenkarzinom vom diffusen Typ ist
3. Ein Erkrankter mit diffusem Magenkarzinom vor dem 45. Lebensjahr
4. Ein Erkrankter mit diffusem Magenkarzinom und lobulärem Mammakarzinom
5. Ein Familienmitglied mit diffusem Magenkarzinom und ein weiteres Familienmitglied mit
lobulärem Mammakarzinom
6. Ein Familienmitglied mit diffusem Magenkarzinom und ein weiteres Familienmitglied mit
Siegelringzellkarzinom des Kolorektum
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