Leitthema
Bundesgesundheitsbl 2016 · 59:556–560
DOI 10.1007/s00103-016-2330-y
Online publiziert: 11. April 2016
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016
Joachim Gardemann
1
· Thomas Wilp
2
1
Fachhochschule Münster, Münster, Deutschland
2
Faculty of Health Sciences, Medical University of Gdansk, Gdansk, Polen
Gültigkeit international
verbindlicher, normativer und
technischer Standards der
Flüchtlingshilfe auch in den
deutschen
Erstaufnahmeeinrichtungen
Angesichts des andauerndenFlüchtlings-
einstroms werden von den Behörden
und Hilfsorganisationen in Deutschland
nationale Richtlinien – wie beispiels-
weise das Asylverfahrensgesetz und das
Infektionsschutzgesetz – als normati-
ve und technische Grundlage für die
Betreuung und Gesundheitsversorgung
herangezogen. Selbst bisher im interna-
tionalen wissenschatlichen Schrittum
vorgelegte Berichte zur medizinischen
Flüchtlingsversorgung in Deutschland
bleiben eher deskriptiv. Sie bieten für die
geforderte praktische und koordinierte
medizinische Flüchtlingshilfe gemäß na-
tionalen und internationalen Standards
nur wenig hilfreiche Informationen oder
Quellenverweise [1]. Im Zusammenhang
mit der Daseinsvorsorge und Nothilfe
bei Flüchtlingsbewegungen empfahl der
„Leitfaden für die ärztliche Versorgung
im Katastrophenfall“ der Schutzkommis-
sion beim Bundesminister des Inneren
bereits 2010, die Auslandsdelegierten der
internationalen Hilfsorganisationen mit
ihren umfangreichen Realerfahrungen
zu Rate zu ziehen [2].
Die aktuelle Flüchtlingsaufnahme
durch die Bundesrepublik Deutschland
wirt demnach die Frage auf, ob und
wie weit neben nationalen Rechtsgrund-
lagen auch die normativen und tech-
nischen Standards der internationalen
Flüchtlingshilfe – wie z. B. die Sphere-
Standards – in Deutschland beachtet
werden können und müssen.
Methoden
Zur Frage der Gültigkeit und Anwend-
barkeit normativer und technischer Stan-
dards internationaler Flüchtlingshilfe
auch in den deutschen Erstaufnahme-
einrichtungen werden zunächst grund-
legende Dokumente aus den Bereichen
der Medizinethik, des Medizinrechts,
des humanitären Völkerrechts und der
Katastrophenmedizin vergleichend her-
angezogen. Konkrete Erfahrungen im
Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
mit Flüchtlingen der Balkankriege ab
1990 sowie in Einsätzen der Interna-
tionalen Föderation der Rotkreuz- und
Rothalbmondgesellschaten (IFRC) und
des Internationalen Komitees vom Roten
Kreuz (IKRK) in Tansania, Mazedonien,
Iran, Sri Lanka, Sudan, China, Haiti,
Jordanien und Sierra Leone dienen der
Erläuterung und der Prüfung einer An-
wendbarkeit internationaler sittlicher
und technischer Normen auch auf die
aktuelle Flüchtlingssituation in Deutsch-
land.
Ergebnisse
Internationale Standards der
humanitären Hilfe
Die Genfer Flüchtlingskonvention vom
28. Juli 1951 unter ihrem offiziellen Titel
„Abkommen über die Rechtsstellung
der Flüchtlinge“ legt als völkerrechtli-
ches Dokument zum Flüchtlingsstatus
und zu Flüchtlingsrechten in Artikel 1
ihres ersten Kapitels verbindlich fest,
dass ein Flüchtling jede Person ist, die
sich zum Zwecke sicheren Aufenthalts
außerhalb ihres Heimatlandes befindet
[3]. Die UN-Hochkommissare Guter-
res und Grandi haben sich daher auch
zur Flüchtlingskrise in Europa bereits
ausführlich geäußert. Die Leitlinien des
mithin also auch in Deutschland in ei-
ner solchen Situation zuständigen UN-
Flüchtlings-Hochkommissars (UNH-
CR) zur Unterbringung und Versorgung
finden sich im „Handbook for Emer-
gencies“ des UNHCR [4]. Internationale
Gesundheitsvorschriten werden als „In-
ternational Health Regulations“ (IHR)
durch die Weltgesundheitsorganisati-
on (WHO) herausgegeben und ständig
aktualisiert [5].
Technische Leitlinien der Daseins-
und Gesundheitsfürsorge in Katastro-
phen werden daneben kontinuierlich von
556 Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 5 · 2016