Leitthema Bundesgesundheitsbl 2016 · 59:556–560 DOI 10.1007/s00103-016-2330-y Online publiziert: 11. April 2016 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016 Joachim Gardemann 1 · Thomas Wilp 2 1 Fachhochschule Münster, Münster, Deutschland 2 Faculty of Health Sciences, Medical University of Gdansk, Gdansk, Polen Gültigkeit international verbindlicher, normativer und technischer Standards der Flüchtlingshilfe auch in den deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen Angesichts des andauerndenFlüchtlings- einstroms werden von den Behörden und Hilfsorganisationen in Deutschland nationale Richtlinien – wie beispiels- weise das Asylverfahrensgesetz und das Infektionsschutzgesetz – als normati- ve und technische Grundlage für die Betreuung und Gesundheitsversorgung herangezogen. Selbst bisher im interna- tionalen wissenschatlichen Schrittum vorgelegte Berichte zur medizinischen Flüchtlingsversorgung in Deutschland bleiben eher deskriptiv. Sie bieten für die geforderte praktische und koordinierte medizinische Flüchtlingshilfe gemäß na- tionalen und internationalen Standards nur wenig hilfreiche Informationen oder Quellenverweise [1]. Im Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Flüchtlingsbewegungen empfahl der „Leitfaden für die ärztliche Versorgung im Katastrophenfall“ der Schutzkommis- sion beim Bundesminister des Inneren bereits 2010, die Auslandsdelegierten der internationalen Hilfsorganisationen mit ihren umfangreichen Realerfahrungen zu Rate zu ziehen [2]. Die aktuelle Flüchtlingsaufnahme durch die Bundesrepublik Deutschland wirt demnach die Frage auf, ob und wie weit neben nationalen Rechtsgrund- lagen auch die normativen und tech- nischen Standards der internationalen Flüchtlingshilfe – wie z. B. die Sphere- Standards – in Deutschland beachtet werden können und müssen. Methoden Zur Frage der Gültigkeit und Anwend- barkeit normativer und technischer Stan- dards internationaler Flüchtlingshilfe auch in den deutschen Erstaufnahme- einrichtungen werden zunächst grund- legende Dokumente aus den Bereichen der Medizinethik, des Medizinrechts, des humanitären Völkerrechts und der Katastrophenmedizin vergleichend her- angezogen. Konkrete Erfahrungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) mit Flüchtlingen der Balkankriege ab 1990 sowie in Einsätzen der Interna- tionalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaten (IFRC) und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Tansania, Mazedonien, Iran, Sri Lanka, Sudan, China, Haiti, Jordanien und Sierra Leone dienen der Erläuterung und der Prüfung einer An- wendbarkeit internationaler sittlicher und technischer Normen auch auf die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutsch- land. Ergebnisse Internationale Standards der humanitären Hilfe Die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 unter ihrem offiziellen Titel „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ legt als völkerrechtli- ches Dokument zum Flüchtlingsstatus und zu Flüchtlingsrechten in Artikel 1 ihres ersten Kapitels verbindlich fest, dass ein Flüchtling jede Person ist, die sich zum Zwecke sicheren Aufenthalts außerhalb ihres Heimatlandes befindet [3]. Die UN-Hochkommissare Guter- res und Grandi haben sich daher auch zur Flüchtlingskrise in Europa bereits ausführlich geäußert. Die Leitlinien des mithin also auch in Deutschland in ei- ner solchen Situation zuständigen UN- Flüchtlings-Hochkommissars (UNH- CR) zur Unterbringung und Versorgung finden sich im „Handbook for Emer- gencies“ des UNHCR [4]. Internationale Gesundheitsvorschriten werden als „In- ternational Health Regulations“ (IHR) durch die Weltgesundheitsorganisati- on (WHO) herausgegeben und ständig aktualisiert [5]. Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsfürsorge in Katastro- phen werden daneben kontinuierlich von 556 Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 5 · 2016