Die „Rechte Mitte“ im Bild - Eine rekonstruktive Bildanalyse zum NSU AG Sozialwissenschaftliche Interpretation von Körperbildern, erscheint in: sozialersinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung. Autorenangaben: Der Text ist ein Gemeinschaftsprodukt der AG Sozialwissenschaftliche Interpretation von Körperbildern, die sich seit Anfang 2012 in monatlichen Abständen trifft und methodologische Grundlagen der Analyse von Bildern diskutiert. Den Artikel mitverfasst haben Anna Carnap, Claudia Dreke, Maria Gall, Heike Kanter, Axel Philipps, Erhard Stölting, Kevin Stützel und Gabriele Wopfner. Summary: Der Text beschäftigt sich aus sozialwissenschaftlicher Perspektive mit der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)“. Anhand einer rekonstruktiven Bildanalyse werden soziale Verhältnisse in den Blick genommen, die die Morde rahmten. Einer zentralen Annahme zufolge präsentierten sich die Täter_innen als Angehörige einer mitunterstellten „gesellschaftlichen Mitte“. Ihre entsprechende Unauffälligkeit kann eine der Ursachen dafür sein, dass sie jahrelang unentdeckt blieben, ohne sich mühsam zu verstecken. Der Artikel verweist zudem auf ein in der medialen Darstellung spezifisches Changieren zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. Er geht über die bisherigen medialen und juristischen Auseinandersetzungen hinaus. Schlüsselbegriffe: Rekonstruktive Bildanalyse, Rechtsextremismus, kollektive Wissensproduktion 1. Der „NSU“ aus sozialwissenschaftlicher Perspektive Seit der Selbstenttarnung des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) im November 2011 hat sich eine Vielzahl von Veröffentlichungen mit dessen Taten beschäftigt. In einer nahezu unüberschaubaren Zahl von journalistischen Beiträgen, wurden u. a. die Biografien der Haupttäter_innen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe dargelegt, und das Netz ihrer Unterstützer_innen und ihre Bezüge zur Neonaziszene rekonstruiert. Auch das Verhalten von Polizei und Geheimdiensten, die von Anfang an naheliegenden Hinweisen auf eine rassistische Motivation nur unzureichend nachgegangen sind und die nach dem Bekanntwerden Akten vernichtet haben, wurde Gegenstand medialer Kritik (Siehe u.a. Funke, 2015, Aust/Laabs, 2014). Bislang sind die Verbrechen nicht vollständig aufgeklärt. Seit der Prozesseröffnung im Mai 2013 ging die Bundesanwaltschaft davon aus, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe die einzigen Mitglieder des „NSU“s gewesen seien. Beate Zschäpe muß sich wegen Mittäterschaft vor Gericht verantworten; vier weitere Beschuldigte wurden nur wegen Unterstützungsleistungen angeklagt. Trotz weiterer Ermittlungsverfahren gilt die Mithilfe eines Großteils der Unterstützer_innen als verjährt. Die politische Aufarbeitung