Infrastruktur APuZ 39 KOMMUNALE INFRASTRUKTURPOLITIK Zwischen Konsolidierung und aktiver Gestaltung Henrik Scheller Die Infrastruktur- und Investitionspolitik der Kommunen zeichnet sich gleich in mehrfacher Hinsicht durch einen ausgeprägten Schnittstel- lencharakter aus. Schon die semantische Be- deutung verdeutlicht dies: Das lateinische Ur- sprungskompositum – bestehend aus den Worten infra (unterhalb) und structura (Zusammenfü- gung) – verweist auf die Strukturierung des öf- fentlichen Raums durch einen adäquaten Unter- bau als Funktionsvoraussetzung des öffentlichen Gemeinwesens. Dazu bedürfen nicht nur die technischen Schnittstellen zwischen verschiede- nen materiellen Infrastrukturen einer permanen- ten und fachkundigen Unterhaltung. Vielmehr verweist die durch technische Eigenarten be- gründete Investitionsintensität öffentlicher Infra- strukturen auf die fiskalische und ökonomische Dimension kommunaler Infrastrukturpolitik. Die föderale Finanzverfassung des Grundge- setzes (GG), die für die öffentliche Investitions- politik verschiedene Mischfinanzierungsformen von Bund, Ländern und Gemeinden vorsieht, be- gründet ebenenübergreifende Abstimmungsnot- wendigkeiten, die neben den fachlichen Koordi- nationserfordernissen zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren zu bewältigen sind. Eine weitere Schnittstelle besteht zwischen tech- nischen und sozialen Infrastrukturen, die gerade auf kommunaler Ebene wichtige Voraussetzun- gen für die soziale Integrationsfähigkeit der ört- lichen Gemeinschaft schaffen. So gesehen, bildet der bestehende infra- strukturelle „Unterbau“ einen Teil der materi- ellen Ausformung des im Grundgesetz nur abs- trakt normierten gesellschaftlichen Überbaus. Denn sowohl die Formel vom „sozialen Bundes- staat“ (Artikel 20 Absatz 1 GG) als auch das in der Staatsrechtslehre entwickelte Prinzip der „öf- fentlichen Daseinsvorsorge“ sind in der föderalen Verfassungspraxis auf Konkretisierung angewie- sen. 01 Nicht umsonst werden in der volkswirt- schaftlichen Gesamtrechnung mit Blick auf die öffentliche Infrastruktur die Termini vom „öf- fentlichen Kapitalstock“ beziehungsweise „Anla- gevermögen“ genutzt. Die komplexen Koordinationsanforderungen als inhärentes Wesensmerkmal kommunaler Inf- rastrukturpolitik werden durch „exogene“ Ein- flussfaktoren potenziert. So müssen Kommunen als unmittelbarer Lebensraum der Menschen an- gesichts der globalen Herausforderungen – Kli- mawandel, demografischer Wandel, Digitalisie- rung, ökonomische Globalisierung – verstärkte Anpassungsleistungen erbringen. 02 Gerade für die öffentlichen Infrastrukturen – oft jahrzehn- tealte und zentral gesteuerte Großnetze – sind grundlegende technologische Umrüstungs- und Umbaumaßnahmen absehbar. In Städten, in de- nen der über lange Zeiträume aufgebaute Inves- titionsstau inzwischen zu einem Höchststand an Nachhol- und Ersatzbedarfen geführt hat, die ei- gentlich vorrangig bedient werden müssten, um alleine den bestehenden gesetzlichen Standards genüge zu leisten und den Status quo zu erhal- ten, erhöhen sich die vorausschauenden Pla- nungs- und Steuerungsanforderungen immer weiter. 03 Dies gilt umso mehr, da die Option „Totalverschleiß bis zur Grundinstandsetzung“ mit dem Prinzip der öffentlichen Daseinsvorsor- ge nicht vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund skizziere ich in die- sem Beitrag zunächst das finanz- und haushalts- politische Umfeld der Kommunen einschließlich ihrer Infrastruktur- und Investitionsbedarfe. Die Darstellung stützt sich dabei unter anderem auf die Auswertung einer Umfrage unter den Käm- mereien der deutschen Kommunen von 2015. 04 Anschließend werden die Planungs- und Steue- rungsanforderungen problematisiert, die sich für die Kommunen aus den zum Teil extrem dispara- ten demografischen, technischen und fiskalischen Herausforderungen der Infrastrukturpolitik – insbesondere für wachsende Städte – ergeben. Zwar hat man insbesondere im Bereich der kom-