Die EU und die menschenrechtlichen Verträge ihrer Mitgliedstaaten: Schutzdefizite im EU-Recht nach Maßgabe der CEDAW Von Sarah Schadendorf, Hamburg * I. Einleitung II. Die Rolle der CEDAW in der Praxis der EU-Organe III. Unterschiede zwischen dem EU-Gleichstellungsrecht und der CEDAW 1. Unterschiedliche Entstehungskontexte und Anwendungsbereiche 2. Asymmetrischer v. symmetrischer Ansatz 3. Formale v. materielle Gleichheit 4. Unterschiedliche Ansätze in Bezug auf positive Maßnahmen 5. Unterschiedliche Ansätze in Bezug auf Geschlechterstereotypen IV. Bindung der EU an die CEDAW 1. Unmittelbare Bindung der EU an die CEDAW a) Beitritt der EU zur CEDAW b) Funktionelle (Teil-)Rechtsnachfolge 2. Bindung an die CEDAW bei der Auslegung der EU-Verträge 3. Die CEDAW als Maßstab für die Unionsgrundrechte a) Die CEDAW als allgemeiner Grundsatz gem. Art. 6 Abs. 3 EUV? b) Die CEDAW als Auslegungsmaßstab für die EU-Grundrechtecharta? 4. Auswirkungen des Beitritts zur EMRK 5. Pflicht der EU-Mitgliedstaaten zur Anpassung der EU-Verträge V. Perspektiven Abstract I. Einleitung Nach dem Inkrafttreten der Grundrechtecharta und dem in naher Zukunft zu erwartenden Beitritt der Europäischen Union zur (EMRK) können die im Unionsrecht bisher weniger beachteten internationalen Menschenrechtsverträge in den Fokus rücken. Es fragt sich daher, welche Bedeutung und Bindungswirkung den internationalen menschenrechtlichen Verträgen der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere den sieben großen * Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhl für Internationales Recht (Prof. Dr. Doris König) an der Bucerius Law School, Hamburg.