1 Mark Schweizer* Beweiserleichterungen bei Beweis- schwierigkeiten im schweizerischen Recht Inhaltsverzeichnis I. Einführung 1 II. Beweismasssenkung 3 A. Schätzung nicht ziffernmässig nachweisbarer Schäden 3 B. Schätzung anderer nicht ziffernmässig nachweisbarer Forderungen 5 C. Bei «typischer Beweisnot» 6 D. Immer beim mittelbaren Beweis? 8 E. Rechtsfolge: Beweismass der überwiegenden (besser: hohen) Wahrscheinlichkeit 10 III. Sekundäre Behauptungslast 12 IV. Beweislastumkehr 13 V. Tatsächliche Vermutungen 19 VI. Fazit 24 VII. Literaturverzeichnis 27 I. Einführung Das im schweizerischen Recht in Zivilsachen geltende Regelbeweismass – ver- standen als der Grad der richterlichen Überzeugung von der Wahrheit beweisbe- dürftiger Tatsachenbehauptungen 1 – ist nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung erfüllt, «wenn das Gericht nach objektiven Gesichtspunkten von der Richtigkeit einer Sachbehauptung überzeugt ist. Absolute Gewissheit kann dabei nicht verlangt werden. Es genügt, wenn das Gericht am Vorliegen der behaupteten Tatsache keine ernsthaften Zweifel mehr hat oder allenfalls verblei- bende Zweifel als leicht erscheinen.» 2 Wenn auch die Umschreibungen des Bun- * PD Dr. iur., LL. M., Zürich. 1 Das Bundesgericht spricht vom «gebotenen Überzeugungsgrad», BGE 130 III 113 E. 3.4. 2 BGE 130 III 321 E. 3.2, zuletzt bestätigt in Urteil des BGer 4A_549/2014 vom 28. Januar 2015 E. 4.1.1.