https://doi.org/10.5771/0023-4834-2017-3-269 Generiert durch Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, am 04.09.2017, 11:52:47. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig. AUFSÄTZE Dr. Lena-Maria Möller/Dr. Nadjma Yassari Wenn Jugendliche heiraten Die Minderjährigenehe aus rechtsvergleichender und international- privatrechtlicher Sicht Einleitung Am 1. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderehe beschlossen. 1 Das Gesetz soll die aktuelle, sehr hitzig ge- führte Diskussion über die Wirksamkeit von Minderjährigenehen beenden und eine klare Rechtslage herstellen. Was Anfang September 2016 mit einer Bund-Länder-Arbeitsgrup- pe zum Thema „Ehemündigkeit im internen deutschen Recht und bei der Anerkennung von Auslandsehen“ begann, 2 wurde letztendlich ein eher im stillen Kämmerlein erarbei- teter Gesetzentwurf der großen Koalition, der erstmalig im Februar 2017 veröffentlicht wurde. 3 Den relevanten Interessenverbänden wurden nur wenige Tage zur Stellungnah- me gegeben, mit wenigen Ausnahmen stehen sie den geplanten Neuerungen in Hinblick auf die Behandlung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger eher kritisch ge- genüber. 4 Prägendes Schlagwort der Debatte ist der Begriff der „Kinderehe“, wie er auch im Ti- tel des Gesetzes benutzt wird. Die dabei oftmals erzeugten Assoziationen sind eindeutig: Überwiegend unmündige Mädchen werden, unter Einfluss und etwaigem Zwang des Fa- milienverbundes, mit deutlich älteren Ehepartnern verheiratet. Obgleich nicht von der Hand zu weisen ist, dass Frühehen ein Indiz für eine Kindeswohlgefährdung sein kön- 1. 1 Mitteilung des BMJV v. 2.6.2017 (letzter Abruf: 2.6.2017), www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2 017/06022017_BT_Kinderehen.html. 2 Mitteilung des BMJV v. 1.9.2016 (letzter Abruf: 3.5.2017), www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/20 16/09012016_Kinderehen.html. 3 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen, Drucksache 18/12086 v. 25.4.2017 (letzter Abruf 23.6.2017), http://dip21.bundesta g.de/dip21/btd/18/120/1812086.pdf. 4 Kritisch etwa die Stellungnahmen des Deutschen Juristinnenbunds, des Deutschen Instituts für Menschenrechte, des Deutschen Anwaltvereins, des Deutschen Familiengerichtstags, der Diakonie Deutschland, des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit, des Deutschen Notarvereins, des Deutschen Caritasverbands und des Sozialdienstes Katholischer Frauen sowie des Deutschen Kin- derhilfswerks. Begrüßt werden die neuen Regelungen ausdrücklich von Terre des Femmes und Plan International (alle Stellungnahmen sind online abrufbar). DOI: 10.5771/0023-4834-2017-3-269