1 Péter Sólyom (Universität Debrecen) ZUR AUTOKRATISIERUNG EINES RECHTSSTAATES: MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER INTERPRETATION (Draft) Die Herrschaft des Rechts bedeutet im aristotelischen Sinne die Herrschaft der Vernunft. Die Herrschaft des Rechts hängt von der Persönlichkeit derer ab, die die Entscheidungen in Rechtsfragen treffen. Die Entscheidungsträger tragen die Verantwortung dafür, dass die wesentlichen Grundzüge eines Staates in der Alltagspraxis der Rechtsanwendung erhalten bleiben und dass die Möglichkeit zum produktiven Austausch in der politischen Landschaft weiterhin besteht. Die Herrschaft der Vernunft liegt wesentlich daran, inwieweit Menschen mit gesundem Urteilsvermögen fähig sind, andere davon zu überzeugen, dass sie in gewissem Maße die Einschränkungen ihrer eigenen Rechte hinnehmen müssen, damit jene Rechtsordnung aufrechterhalten bleibt, in der die moralischen Wertvorstellungen einer politischen Gemeinschaft am besten berücksichtigt werden. In einem anderem Deutungsmodell verweist die Herrschaft des Rechts nach Locke und Montesquieu auf die institutionellen Rahmenbedingungen, mit denen die Unterdrückung von Gesellschaftsgruppen durch die Vertreter der Regierungsmacht verhindert wird. (SHKLAR, 1987) Obwohl die Herrschaft des Rechts für alle Gesellschaftsgruppen und Individuen gleichermaßen gilt, dient sie doch einem einzigen wesentlichen Ziel: sie soll ein Leben ohne Angst