Professor Dr. Massimo Donini* Das Recht auf den Tod als Grenze zum Strafrecht – Die Grundrechte der Kranken und die Regelung der Sterbehilfe DOI 10.1515/zstw-2016-0001 Eine Person auf eine Weise sterben zu lassen, die die anderen billigen, sie selbst als schrecklichen Gegensatz zu ihrem Leben empfindet, ist eine abscheuliche und verheerende Form von Tyrannei. Ronald Dworkin 1 . I. Vorbemerkung Ich befasse mich hauptsächlich mit den Rechten von Kranken auf dem Weg zum Tode, mit der Tabuisierung dieses Themas und mit der Befreiung solcher Ent- scheidungen vom Strafrecht. Die große Mehrheit der Menschen, die an einer sehr schmerzhaften Krankheit oder einer fortschreitenden Demenz leiden oder unfähig sind, sich zu bewegen, gut zu atmen, sich zu unterhalten, Gedanken zu fassen oder sich zu erinnern, zieht dennoch das Überleben der Vernichtung der Existenz vor. Im Folgenden möchte ich die Perspektive der Entscheidung „für das Le- ben auf jeden Fall“– auch wenn ich sie nicht immer verstehen kann – weder schwächen noch begrenzen, sondern die legitime Gegenposition verteidigen und juristisch begründen; also die Position, die nicht nur für eine würdige Sterbe- vorbereitung, Sterbebegleitung und Aufschieben des Sterbens eintritt, sondern das Sterben selbst als Befreiung ansieht. Dieses Verlangen zu respektieren kann als Ausdruck des Fürsorgeprinzips und sogar der Menschenliebe, und nicht als Ausdruck eines gleichgültigen Individualismus oder programmierten Aufgebens der Gesellschaft und des Staates bewertet werden. Vor der Entwicklung von medizinischen Möglichkeiten, die das Leben künstlich zwar verlängern, aber nicht retten können, hätte man dieses Verlangen nie auf der Ebene von Grund- *Kontaktperson: Massimo Donini, Ordentlicher Professor für Strafrecht an der Universität Modena e Reggio Emilia 1 Dworkin, Life’s Dominion, 1993, it. Übers. Il dominio della vita, Mailand 1994, S.300 ■■). ZSTW 2016; 128(1): 1–23