Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit Gabriel N. Toggenburg Zusammenfassung Während ursprüngliche Pläne für eine Europäische Politische Union Anfang der 1950er-Jahre dem Menschenrechtsschutz und der Rechtsstaatlichkeit ausdrücklich Aufmerksamkeit schenkten, fanden diese Aspekte in der letztendlich geschaffenen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft keine Erwähnung. Über die letzten Jahr- zehnte wurde aber das Engagement der Europäischen Union für Menschenrechte (im Außenverhältnis) und für Grundrechte (im Innenverhältnis) kontinuierlich inten- siviert. Seit 2012 ist auch die Relevanz der Rechtsstaatlichkeit für den europäischen Integrationsprozess zunehmend in den Vordergrund getreten, denn ohne die Einhal- tung rechtsstaatlicher Grundsätze ist ein gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicher- heit und des Rechts nicht aufrechtzuerhalten. Schlüsselwörter Artikel-7-Verfahren · Charta der Grundrechte · Gerichte · Grundrechte · Grundwerte · Rechtsstaatsdialog · Vertragsverletzung Vertragsgrundlage: Art. 2, Art. 3 Abs. 5, Art. 6, 7, 21, 49 EUV; Art. 16, 19, 21, 79, 82 AEUV Ziele: Schutz der EU-Grundwerte Instrumente: Harmonisierung durch EU-Rechtssetzung (z. B. im Bereich des Antidiskriminierungsrechts), Empfehlungen (z. B. zur Position der Gleichstel- lungsbehörden), Strategien (z. B. im Bereich des Schutzes von Menschen mit (Fortsetzung) G. N. Toggenburg (*) University of Graz, Graz, Österreich E-Mail: gtoggenburg@gmail.com © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020 W. Weidenfeld et al. (Hrsg.), Europa von A bis Z, https://doi.org/10.1007/978-3-658-24456-9_89-1 1