Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
Gabriel N. Toggenburg
Zusammenfassung
Während ursprüngliche Pläne für eine Europäische Politische Union Anfang der
1950er-Jahre dem Menschenrechtsschutz und der Rechtsstaatlichkeit ausdrücklich
Aufmerksamkeit schenkten, fanden diese Aspekte in der letztendlich geschaffenen
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft keine Erwähnung. Über die letzten Jahr-
zehnte wurde aber das Engagement der Europäischen Union für Menschenrechte
(im Außenverhältnis) und für Grundrechte (im Innenverhältnis) kontinuierlich inten-
siviert. Seit 2012 ist auch die Relevanz der Rechtsstaatlichkeit für den europäischen
Integrationsprozess zunehmend in den Vordergrund getreten, denn ohne die Einhal-
tung rechtsstaatlicher Grundsätze ist ein gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicher-
heit und des Rechts nicht aufrechtzuerhalten.
Schlüsselwörter
Artikel-7-Verfahren · Charta der Grundrechte · Gerichte · Grundrechte ·
Grundwerte · Rechtsstaatsdialog · Vertragsverletzung
Vertragsgrundlage: Art. 2, Art. 3 Abs. 5, Art. 6, 7, 21, 49 EUV; Art. 16,
19, 21, 79, 82 AEUV
Ziele: Schutz der EU-Grundwerte
Instrumente: Harmonisierung durch EU-Rechtssetzung (z. B. im Bereich des
Antidiskriminierungsrechts), Empfehlungen (z. B. zur Position der Gleichstel-
lungsbehörden), Strategien (z. B. im Bereich des Schutzes von Menschen mit
(Fortsetzung)
G. N. Toggenburg (*)
University of Graz, Graz, Österreich
E-Mail: gtoggenburg@gmail.com
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W. Weidenfeld et al. (Hrsg.), Europa von A bis Z,
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24456-9_89-1
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