Jörg Noller Faktum der Vernunft? Kant und Hume über das Sein des Sollens 1. Gigantomachie über das Sollen Nicht nur über das, was ist, wurde und wird in der Philosophie kräftig ge- stritten, sondern auch über das, was sein soll und über das, was das Sollen ist. Man kann diesen Streit mit gewissem Recht als »Gigantomachie über das Sollen« (gigantomachia tou deontos) bezeichnen, in Anlehnung an jene be- kanntere Schlacht um das Sein, von der Platon in seinem Sophistes spricht. 1 Beide Schlachten finden aber im Grunde auf demselben Feld statt. Denn genau genommen ist jede Bestimmung dessen, was ist, bereits schwach normativ. Wir kommen eigentlich gar nicht am Sollen vorbei, wenn wir über das reden, was ist. Im Zentrum dieser Gigantomachie über das Sollen stehen der Begriff der Vernunft und ihre normative Leistungsfähigkeit bezüglich des Faktischen. In Anlehnung an Kants zentrale Unterscheidung kann die normative Leistung der Vernunft in zwei Hinsichten näher bestimmt wer- den: (i) Urteils- und Begründungsprinzip (principium diiudicationis) (-formale Normativität‹) (ii) Ausübungs- und Verwirklichungsprinzip (principium executionis) (-ma- teriale Normativität‹) 2 1 Plato, Sophistes 246a: »γιγαντοµαχία [. . .] περὶ τῆς οὐσίας«. 2 Kant entwickelt diese Unterscheidung bereits in seiner Vorlesung zur Moralphilosophie von 1777: »Wir haben hier zuerst auf zwey Stükke zu sehen, auf das principium der Dii- udication der Verbindlichkeit, und auf das principium der Execution oder Leistung der Verbindlichkeit. Richtschnur und Triebfeder ist hier zu unterscheiden. Richtschnur ist das principium der Diiudication und Triebfeder der Ausübung der Verbindlich- keit [. . .]. Die Billigung der Handlung ist der obiective Grund, aber noch nicht der subjective Grund. Dasjenige was mich antreibt, das zu thun, wovon der Verstand sagt, ich soll es thun, das sind die motiva subjective moventia.« (55 f.). Während Kant in dieser Vorlesung das principium executionis noch »im Hertzen« verortete, so wird er es in seinen moralphilosophischen Grundlegungsschriften der 1780er Jahre ebenso