Claudia Weinkopf Mini- und Midijobs - Neue Impulse für den Arbeitsmarkt? Mini und Midi werden aktuell weniger in der Damenmode als vielmehr auf dem Ar- beitsmarkt stark diskutiert. Dabei geht es um die aktuelle Reform der geringfügigen Beschäftigung, die in der Folge der Vorschläge der Hartz-Kommission zum 1. April 2003 in Kraft getreten ist. Als „Mini“ gelten sei tdem Arbeitsverhältnisse mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 400 €, während „Midi“ für Jobs mit einem höheren Einkommen von bis zu 800 € pro Monat steht. Bei Minijobs müssen die Beschäftigten von ihrem Arbeitsentgelt grundsätzlich keine Steuern oder Sozialabgaben abführen; in der so genannten „Gleitzone“ zwischen 400,01 und 800 € Bruttoverdienst sind die Sozialabgaben von etwa 4 % bis hin zum normalen Satz von gut 21 % gestaffelt. Damit soll die bislang sehr hohe Schwelle der Abgabenbelastung oberhalb der ge- ringfügigen Beschäftigung abgemildert werden. Arbeitgeber müssen für Minijobs Abgaben in Höhe von 25 % leisten (Sozialversicherung und Pauschalsteuer); bei Midijobs wird der übliche Satz von gut 21 % Sozialabgaben erhoben. Für Minijobs in Privathaushalten gilt eine ermäßigte Pauschalabgabe von 12 %, sofern es sich um Tätigkeiten handelt, die „sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden“. Die Inanspruchnahme von legal erbrachten Dienstleistungen in Privathaushalten wird darüber hinaus steuerlich gefördert, indem die Haushalte einen Teil der Kosten von ihrer Steuerschuld abziehen können: bei Minijobs: 10 % der Kosten (maximal 510 € pro Jahr); bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung: 12 % der Kosten (maximal 2.400 € pro Jahr); bei der Inanspruchnahme von Unternehmen (z.B. Dienstleistungsagenturen): 20 % der Kosten (max. 600 € pro Jahr). Die Abführung der Pauschalabgaben für Minijobs erfolgt künftig über eine zentrale Einzugsstelle (Bundesknappschaft), um den Verwaltungsaufwand der Arbeitgeber zu verringern. Diese steht auch für Fragen von Unternehmen, Privathaushalten und Beschäftigten zur Verfügung. Kurswechsel der Politik? Erklärte Zielsetzung der Neuregelung ist eine Steigerung der Attraktivität von Mini- und Midijobs. Viele, die sich noch an die letzte Reform der geringfügigen Beschäfti- gung im Jahre 1999 erinnern, dürften sich verwundert die Augen gerieben haben. Ging es damals doch noch darum, diese Art der kleinen sozialversicherungsfreien Beschäftigung „sozialverträglich einzudämmen“! Begründet wurde dies damal s u.a. mit der mangelnden sozialen Absicherung der so Beschäftigten (zu mindestens 70 % Frauen), der Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und den er- heblichen Einnahmeverlusten der Sozialversicherung. Obwohl sich an diesen Prob- lemen nichts verändert hat, sondern sie sich möglicherweise aktuell verstärkt stellen, spielten solche Argumente bei der Entscheidung für Mini- und Midijobs nahezu keine Rolle mehr. Für eine intensivere Debatte blieb sowieso keine Zeit, da der Beschluss buchstäblich über Nacht im Vermittlungsausschuss gefällt wurde auf Drängen der