Strafrecht – Jüdisch – Criminal law – פלילי משפט Published in: LKRR (Scroll down to the English and Hebrew version) 1 Published in: Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Band 4. Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall. Paderborn, Ferdinand Schöningh, Brill, 2021, pp. 302-303. https://dx.doi.org/10.30965/9783506786401_0125 Strafrecht - Jüdisch Admiel Kosman, Ronen Pinkas Das S. ist ein jur. Bereich, dessen Zweck die Regulierung des gesellschaftlichen Lebens ist, indem bestimmte negative Verhaltensweisen als illegal definiert werden. Eine Person, die gegen diese Regeln verstößt, wird einer Straftat angeklagt u. kann m. den gesetzlich vorgesehenen Strafen verfolgt u. bestraft werden. Das S. zeichnet sich dadurch aus, dass seine Durchsetzung in erster Linie dem Staat auferlegt wird, selbst in Fällen, in denen das Hauptopfer eines kriminellen Verhaltens ein privater Kläger ist. Das S. regelt die Beziehungen zwischen Einzelpersonen in der Gesellschaft, wird aber zwischen dem Staat als kollektiver Einheit u. der Person, die der Straftat verdächtigt wird, durchgeführt. Das Problem der Diskussion dieses Rechtsgebiets innerhalb des jüd. Rechts ist einfach u. kann so formuliert werden, wie es vom ehemaligen Oberrabbiner Israels, Rabbi Isser Yehuda Unterman (1886-1976), formuliert wurde: "When I had the opportunity to discuss our constitution in public, I said that in the field of criminal law we [die rabb. Gerichte im Staat Israel] must start from the beginning because in our Torah [d. h. im jüd. Recht] there are no penal laws for theft, robbery, Tort and the like" (Unterman, 1994, lit. 52, 212; u. für eine detaillierte Darstellung des Problems s. Enker, 2007, 23- 31). Zu diesem Problem u. den Vorschlägen für seine Lösung im heutigen Staat Israel s. die Erläuterungen in unserem Eintrag Strafe. Zusätzlich zu dem, was dort gesagt wird, wollen wir hinzufügen, dass es Juristen gibt, die glauben, dass diese Textlücke im jüd. Recht, obwohl sie im Grunde genommen eine klare Folge des Verlustes der jüd. Souveränität im Land Israel am Ende der Zeit des Zweiten Tempels (u. natürlich in den langen J. des Exils danach) ist, gleichzeitig auch eine bewusste Religionspolitik ist, die auf einer theol. Konzeption beruht, die das S., wie wir es aus modernen Gesellschaften kennen, grds. ablehnt. Kirschenbaum glaubt, dass die jüd. Tradition sich dafür entschieden hat, kein System der Strafjustiz aufzubauen, weil es grds. ein System ist, das "assumes the existence of a delicate and gentle-minded society... in the eyes of rabbinic sages as well as in the eyes of the Geonim, the Rishonim and Acharonim [der früheren u. letzten rabb. Weisen], the divine law is perceived as a spiritual entity and not necessarily as an effective and utilitarian legal system" (Kirschenbaum, 2013, 401). Gleichwohl ähneln nach Kirschenbaum die bestehenden Strafgesetze in der Tradition des jüd. Rechts "a legal of emergency: there are no institutionalized police and no