Effizienz und politische Durchsetzbarkeit: Die Verwendung der Einnahmen einer C0 2 -Abgabe in der Schweiz RETO SCHLEINIGER* STEFAN FELDER** 1. EINLEITUNG Mit der Ratifizierung der UNO-Klimakonvention hat sich die Schweiz bereit erklärt, die C0 2 -Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Stand von 1990 zu stabilisieren und an- schliessend zu reduzieren. Im entsprechenden Bundesgesetz über die Reduktion der C0 2 -Emissionen ist eine Verminderung von 10 Prozent bis zum Jahr 2010 vorgeschrie- ben 1 . Die Festlegung dieser Zielsetzung sowie die Vor- und Nachteile eines nationalen Alleinganges in der C0 2 -Politik sollen in dieser Arbeit nicht diskutiert werden. Vielmehr geht es um die Frage, mit welchen Massnahmen ein einmal festgelegter C0 2 -Standard erreicht werden soll. Aus der umweltökonomischen Literatur ist hinlänglich bekannt, dass eine kosten- minimale Emissionsreduktion auf ein vorgegebenes Niveau durch eine Emissionsabga- be erzielt werden kann. Bedingung für die kostenminimale Emissionsreduktion ist dabei, dass der Abgabesatz für alle Emittenten einheitlich ist 2 . Da optimierende Haushalte und Unternehmungen die Grenzvermeidungskosten dem Abgabesatz gleichsetzen, sind die marginalen Vermeidungskosten über alle Wirtschaftssubjekte ausgeglichen und somit die totalen Vermeidungskosten minimal. Umweltabgaben führen neben der Emissionsreduktion auch zu staatlichen Einnah- men. Werden diese Einnahmen zur Reduktion von verzerrenden Steuern verwendet, so * Institut für Empirische Wirtschaftsforschung, Universität Zürich, Blümlisalpstrasse 10, 8006 Zürich. ** Institut für Sozialmedizin, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Leipziger Strasse 44, D-39120 Magdeburg. Wir danken den Teilnehmern der Jahrestagung für hilfreiche Kommentare. Dankend erwähnt sei auch die Unterstützung durch den Schweizerischen Nationalfonds im Rahmen des Projektes «Ökologische Steuerreform in einer kleinen offenen Volkswirtschaft» (Projekt-No. 12-45391.95). 1. Botschaft zum Bundesgesetz über die Reduktion der C0 2 -Emissionen: Art. 2, Abs. 1. 2. Diese Regel ist unter dem Begriff «Preis-Standard-Ansatz» bekannt, der auf BAUMOL und OATES ( 1971 ) zurückgeht. Eine uniforme Verschmutzungssteuer gilt übrigens, wie SCHLEINIGER und FELDER (1998) sowie RICHTER und SCHNEIDER (1997) gezeigt haben, nicht nur in einer erstbesten Welt, sondern auch in einer Welt mit bestehenden verzerrenden Steuern. Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik 1998. Vol. 134(3)355-367