WSI MITTEILUNGEN 7/2017
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FORSCHUNG AKTUELL
Der Mindestlohn in der
Fleischwirtschaft
Im Jahr 2014 ist es auf erheblichen politischen Druck gelungen, erstmals einen Mindest-
lohn in der deutschen Fleischwirtschaf einzuführen, der aktuell bei 8,75 € pro Stunde
liegt. Davon proftiert haben vor allem die zahlreichen entsandten Arbeitskräfe aus
Mittel- und Osteuropa, die als Beschäfigte von Werkvertragsunternehmen zuvor häufg
deutlich weniger verdient hatten. Der Beitrag geht auf der Basis von Interviews mit
Vertretern von Gewerkschafs- und Arbeitgeberseite, Betriebsräten und Unternehmen
sowie Kontrollinstanzen und Beratungsstellen der Frage nach, wie sich die Arbeits-
bedingungen durch den Mindestlohn in der Branche verändert haben und wo noch
Probleme bei dessen Durchsetzung und Einhaltung bestehen.
CLAUDIA WEINKOPF, FREDERIC HÜTTENHOFF
1. Einleitung
Die Arbeitsbedingungen und Löhne in der deutschen
Fleischwirtschaf stehen seit vielen Jahren in der Kritik.
Angeprangert wurden insbesondere die Bedingungen für
nach Deutschland entsandte Beschäfigte von Werkvertrags-
unternehmen aus Osteuropa, die in Schlachtunternehmen
große Teile der Zerlegung übernehmen: überlange Arbeits-
zeiten, extrem niedrige Stundenlöhne von 3 bis 5 € sowie
die mangelnde Qualität vieler der von den Fleischunterneh-
men zur Verfügung gestellten Unterkünfe. In diesem Zu-
sammenhang wurden „kriminelle Praktiken moderner
Sklaverei“ (Doelfs 2012) beklagt. Belgien, Frankreich und
Österreich haben sich im Jahr 2013 bei der EU-Kommissi-
on förmlich darüber beschwert, dass Deutschland sich durch
den Einsatz von entsandten Arbeitskräfen aus Mittel- und
Osteuropa zu Dumpinglöhnen Wettbewerbsvorteile ver-
schafe (EFFAT 2013).
Der öfentliche Druck auf die deutsche Fleischbranche,
die Arbeitsbedingungen zu verbessern, ist auch im Inland
in den letzten Jahren immer stärker gewachsen. Allerdings
gab es lange Zeit keine Bereitschaf, grundlegende Ände-
rungen vorzunehmen, was auch daran liegt, dass der Orga-
nisationsgrad sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Gewerk-
schafsseite gering ist und nur wenige Tarifverträge
existieren. Erst als sich die vier größten Fleischkonzerne im
Sommer 2013 gemeinsam mit der Gewerkschaf NGG für
Verhandlungen über einen Mindestlohn aussprachen, kam
Bewegung in die Branche.
Wir geben in diesem Beitrag einen kurzen Überblick
über die Struktur der Branche (Abschnitt 2) und gehen auf
die intensive Nutzung von Werkverträgen und die Hinter-
gründe dieser Praxis ein (3). Anschließend befassen wir uns
mit den strukturellen Problemen, die der Etablierung eines
Branchenmindestlohns in diesem Wirtschafszweig lange
entgegenstanden (4), sowie mit der besonderen Rolle, die
der Regulierung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirt-
schaf – insbesondere jener der bei den Werkvertragsunter-
nehmen Beschäfigten – durch freiwillige Vereinbarungen
zukommt (5). Auf der Basis unserer Interviews mit Exper-
ten von Verbänden und Unternehmen
1
ziehen wir schließ-
lich eine Zwischenbilanz zur Durchsetzung des Mindest-
lohns.
1 Die Interviews wurden im Rahmen eines von der HBS ge-
förderten Forschungsprojekts geführt, in dem wir die Um-
und Durchsetzung von Mindestlöhnen in drei Branchen –
Fleischwirtschaft, Bauhauptgewerbe und Gastgewerbe –
untersuchen. Das Projektdesign umfasst Interviews mit
ca. 60 Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberver-
bänden, Unternehmen und Betriebsräten sowie Bera-
tungsstellen und Kontrollinstanzen.
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https://doi.org/10.5771/0342-300X-2017-7-533
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