WSI MITTEILUNGEN 7/2017 533 FORSCHUNG AKTUELL Der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft Im Jahr 2014 ist es auf erheblichen politischen Druck gelungen, erstmals einen Mindest- lohn in der deutschen Fleischwirtschaf einzuführen, der aktuell bei 8,75 € pro Stunde liegt. Davon proftiert haben vor allem die zahlreichen entsandten Arbeitskräfe aus Mittel- und Osteuropa, die als Beschäfigte von Werkvertragsunternehmen zuvor häufg deutlich weniger verdient hatten. Der Beitrag geht auf der Basis von Interviews mit Vertretern von Gewerkschafs- und Arbeitgeberseite, Betriebsräten und Unternehmen sowie Kontrollinstanzen und Beratungsstellen der Frage nach, wie sich die Arbeits- bedingungen durch den Mindestlohn in der Branche verändert haben und wo noch Probleme bei dessen Durchsetzung und Einhaltung bestehen. CLAUDIA WEINKOPF, FREDERIC HÜTTENHOFF 1. Einleitung Die Arbeitsbedingungen und Löhne in der deutschen Fleischwirtschaf stehen seit vielen Jahren in der Kritik. Angeprangert wurden insbesondere die Bedingungen für nach Deutschland entsandte Beschäfigte von Werkvertrags- unternehmen aus Osteuropa, die in Schlachtunternehmen große Teile der Zerlegung übernehmen: überlange Arbeits- zeiten, extrem niedrige Stundenlöhne von 3 bis 5 € sowie die mangelnde Qualität vieler der von den Fleischunterneh- men zur Verfügung gestellten Unterkünfe. In diesem Zu- sammenhang wurden „kriminelle Praktiken moderner Sklaverei“ (Doelfs 2012) beklagt. Belgien, Frankreich und Österreich haben sich im Jahr 2013 bei der EU-Kommissi- on förmlich darüber beschwert, dass Deutschland sich durch den Einsatz von entsandten Arbeitskräfen aus Mittel- und Osteuropa zu Dumpinglöhnen Wettbewerbsvorteile ver- schafe (EFFAT 2013). Der öfentliche Druck auf die deutsche Fleischbranche, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, ist auch im Inland in den letzten Jahren immer stärker gewachsen. Allerdings gab es lange Zeit keine Bereitschaf, grundlegende Ände- rungen vorzunehmen, was auch daran liegt, dass der Orga- nisationsgrad sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Gewerk- schafsseite gering ist und nur wenige Tarifverträge existieren. Erst als sich die vier größten Fleischkonzerne im Sommer 2013 gemeinsam mit der Gewerkschaf NGG für Verhandlungen über einen Mindestlohn aussprachen, kam Bewegung in die Branche. Wir geben in diesem Beitrag einen kurzen Überblick über die Struktur der Branche (Abschnitt 2) und gehen auf die intensive Nutzung von Werkverträgen und die Hinter- gründe dieser Praxis ein (3). Anschließend befassen wir uns mit den strukturellen Problemen, die der Etablierung eines Branchenmindestlohns in diesem Wirtschafszweig lange entgegenstanden (4), sowie mit der besonderen Rolle, die der Regulierung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirt- schaf – insbesondere jener der bei den Werkvertragsunter- nehmen Beschäfigten – durch freiwillige Vereinbarungen zukommt (5). Auf der Basis unserer Interviews mit Exper- ten von Verbänden und Unternehmen 1 ziehen wir schließ- lich eine Zwischenbilanz zur Durchsetzung des Mindest- lohns. 1 Die Interviews wurden im Rahmen eines von der HBS ge- förderten Forschungsprojekts geführt, in dem wir die Um- und Durchsetzung von Mindestlöhnen in drei Branchen – Fleischwirtschaft, Bauhauptgewerbe und Gastgewerbe – untersuchen. Das Projektdesign umfasst Interviews mit ca. 60 Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberver- bänden, Unternehmen und Betriebsräten sowie Bera- tungsstellen und Kontrollinstanzen. © WSI Mitteilungen 2017 Diese Datei und ihr Inhalt sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Verwertung (gewerbliche Vervielfältigung, Aufnahme in elektronische Datenbanken, Veröffent- lichung online oder offline) sind nicht gestattet. https://doi.org/10.5771/0342-300X-2017-7-533 Generiert durch IP '54.196.201.60', am 20.02.2022, 13:23:07. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.