5 Divergenz, Konvergenz und/oder Internationalisierung 119 5 Divergenz, Konvergenz und/oder Internationalisierung 5 Divergenz, Konvergenz und/oder Internationalisierung Die im vorangegangenen Kapitel dargestellten Regimes von Erwerbsregulierung in der VR China und in Indien haben deutlich gemacht, dass für solche internati- onal vergleichenden Betrachtungen tatsächlich ein ausdifferenziertes Beobach- tungsinstrument notwendig ist, wie es hier in den Kapiteln 2 und 3 vorgestellt wurde. Trotz der langen britischen Kolonialzeit hat das indische Regime der Erwerbsregulierung nur wenig mit dem angelsächsischen Modell von ‚industriel- len Beziehungen‘ zu tun, wie sie einen Teil der klassischen Forschung zur Er- werbsregulierung bestimmt haben. Beide Länderskizzen konnten auch die Not- wendigkeit verdeutlichen, zwischen den formalisierten Strukturen und Normen einerseits und den tatsächlichen Prozessen der Aushandlung, Festlegung und Kontrolle von Arbeits-, Beschäftigungs- und Partizipationsbedingungen anderer- seits zu unterscheiden und nicht die formalen Normenstruktur mit der sozialen Wirklichkeit zu verwechseln. Offensichtlich wurde auch die Notwendigkeit, in die Betrachtung der Regu- lierungsarenen die Form der diskursiven Legitimation aufzunehmen und bei den dominanten Akteursgruppen über das traditionelle Set von Gewerkschafts- und Unternehmerverbänden hinaus z.B. die Nicht-Regierungsorganisationen und andere soziale Bewegungsformen zu berücksichtigen. Im 21. Jahrhundert be- stimmen – zumal in den sich später industrialisierenden Ländern – die traditio- nellen Organisationen der Beschäftigten (Gewerkschaften) und der Beschäftiger (Unternehmerverbände) sowie des Staates immer weniger alleine die Dynamik der Erwerbsregulierung. Der für Indien deutlich gewordene Stellenwert des in- formellen Sektors lässt sich in ähnlicher Weise in fast allen Ländern außerhalb der hochindustrialisierten nordwestlichen Welt nachweisen. Die aus der Perspektive der früh industrialisierten Länder als normal erach- teten Verhältnisse von Erwerbsarbeit erscheinen in einer globalen Perspektive als die absolute marginalisierte Ausnahme. ‚Normalarbeit‘ im Sinne von abhängiger Vollzeiterwerbsarbeit mit formalisierten Arbeitsverträgen und sozialer Sicherung sowie Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die durch staatliche Rahmen- setzung und Kollektivverträge geregelt und auch durchgesetzt sind, war bisher nur für eine kleine Minderheit aller Erwerbstätigen ‚normal‘ (Pries 1997). So- wohl in China als auch in Indien sind mehr Menschen jenseits dieser ‚Normalar- beit‘ dauerhaft erwerbstätig, als in allen genannten Ländern der alten ersten Welt