Glaubensbekenntnis oder Gesellschaftsanalyse? – Antwort auf die Replik von Johann Behrens Faith or Social Analysis – A Reply to Johann Behrens Werner Vogd Institut für Medizinsoziologie, Thielallee 47, D-14195 Berlin In der Mannheimschen Wissenssoziologie findet man die Unterscheidung zwischen immanentem und dokumentarischem Sinngehalt. Die Unterschei- dung zwischen diesen Sinnebenen ist synonym mit der Luhmannschen Differenzierung zwischen Beob- achtungen erster und zweiter Ordnung. Vereinfacht gesagt bezeichnet das eine die Was-Fragen, die in- haltliche Klärung dessen, was der Fall ist. Der do- kumentarische Sinn bezieht sich demgegenüber auf die Wie-Fragen, also auf den sozialen Prozess, die Herstellung dessen, was der Fall ist. Erst aus dieser Beobachtungsperspektive erklärt sich der für Beh- rens verwunderliche Befund, dass in meiner Ana- lyse zunächst die EBM-Begründer Sacket et al. zu Wort kommen und dabei EBM als eine hochdiffe- renzierte Form der Praxisreflexion erscheint, dass sich EBM dann aber in der politischen Kontextur zu einem „tyrannischen Rückgriff“ auf Forschungs- ergebnisse wandelt. Im Übergang von der wissen- schaftlichen zur politischen Kontextur verändern sich die Ideen der EBM. Man könnte sagen: EBM- orthodox mutiert zu EBM-light. Behrens nimmt in seiner Replik einen normativen Standpunkt ein. Es scheint ihm darum zu gehen, zwischen einer richtigen und einer falschen Rezep- tion der EBM zu unterscheiden. Dieser spezielle Dis- kurs- oder Denkstil hat in der Kontextur der Wis- senschaft, genauer gesagt in ihren Spezialgebieten Biostatistik und klinische Forschung, seine Berech- tigung. Als Soziologe interessiert mich nun jedoch weniger die essenzialistische Frage, wodurch sich denn nun die „wahre“ EBM auszeichne. Vielmehr scheint mir gerade die Rezeption von EBM von In- teresse, das heißt: wem sich welche Anschlussmög- lichkeiten eröffnen und wie diese genutzt werden. Um es schärfer zu formulieren: Wenn man den (durchaus begründeten) Anspruch vertritt, dass EBM-orthodox als normatives Modell für Ärzte, Juristen wie auch Politiker gelten solle, kann man zwar allen, die EBM-light praktizieren, eine Fehl- rezeption vorwerfen; eine tiefer gehende Analyse des gesellschaftlichen Phänomens wird damit je- doch nicht geleistet, da hier die grundlegenden Dif- ferenzen zwischen den verschiedenen gesellschaftli- chen Rationalitäten nicht wahrgenommen werden. Zur rechtlichen Kontextur: Behrens schreibt: „Die Befolgung einer Leitlinie (externe Evidenz) kann lo- gisch für keine Behandlungsentscheidung hinrei- chen […]. Wenn es manchmal heißt, jeder, der sich nicht an Standards hielte, müsse sich verantworten, so wird das aus der Position von EBM gerade kriti- siert: Auch jeder, der sich an Standards hält, muss sich verantworten. Standards können einem nie die verantwortliche Entscheidung abnehmen“. Das, was Behrens hier kategorisch als „logisch“ bezeich- net, hat seine Berechtigung innerhalb der ärztlichen Professionsethik. Nur im Hinblick auf den spezi- fischen Klientelbezug macht der Begriff Verantwor- tung Sinn. In der juristischen Kontextur stellen sich die jeweiligen Handlungsrationalitäten jedoch an- ders dar. Damit ein Jurist überhaupt erst anfangen kann, zu prüfen, ob nun ein Arzt recht oder unrecht gehandelt hat, müssen ihm explizite Kriterien vor- liegen. Da ein Jurist weder über klinischen noch biostatistischen Sachverstand verfügt, wird ihm EBM-light das Instrumentarium geben, um an die black box medizinischen Handelns seine Fragen stellen zu können. Die Befolgung von Leitlinien führt de facto in der Tat zur Haftungsimmunisie- rung. Denn erst wer abweicht, kann von dem Juris- ten gesehen werden und wird hierdurch ihm gegen- über begründungspflichtig. Zur politischen und ökonomischen Kontextur: Beh- rens erkennt zwar den Missbrauch der EBM durch die Politik an („dass EBM nur zitiert würde, um das Gegenteil zu tun“), kommt aber zu dem Schluss, dass dieser „Mißbrauch von EBM immer wieder auf brüchigem Grund“ stehe, weil die Ver- fahren von EBM diesen Mißbrauch unterminieren würden. Zur Begründung verweist er auf die Kritik von Gerd Antes, dem Vorsitzenden des EBM Netz- werkes, an Karl Lauterbach, Gesundheitsökonom 270 © Lucius & Lucius Verlag Stuttgart Zeitschrift für Soziologie, Jg. 32, Heft 3, Juni 2003, S. 270–274 Unauthenticated Download Date | 7/27/18 7:58 AM