Originalien
Psychotherapeut 2016 · 61:516–523
DOI 10.1007/s00278-016-0135-y
Online publiziert: 19. Oktober 2016
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016
Redaktion
M. Cierpka, Heidelberg
B. Strauß, Jena
Marcus Welther
1
· Veronika Hillebrand
2
· Andrea Schleu
2
· Philipp Franke
1
·
Bernhard Strauß
1
1
Institut für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie, Universitätsklinikum Jena, Jena, Deutschland
2
Verein Ethik in der Psychotherapie e. V., München, Deutschland
Beschwerden über Fehlverhalten
in der Psychotherapie, Teil 2
Ziele, Ergebnis und
Entwicklungsmöglichkeiten von
Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Wie jede wirksame Behandlung birgt
auch die Psychotherapie Risiken für
Nebenwirkungen und Therapieschä-
den. Ziel des Ethikvereins e. V. ist
es zum einen, Psychotherapeuten
sowie Forschungs- und Ausbil-
dungsinstitutionen für die Relevanz
ethischer Fragen und professionel-
len Verhaltens zu sensibilisieren.
Zum anderen sollen Patienten über
die Existenz und die Bedeutung be-
stehender Standards aufgeklärt
werden. Umfassende sowie effizien-
te Maßnahmen der Aufklärungs- und
Öffentlichkeitsarbeit müssen hierzu
evaluiert und implementiert werden.
Hintergrund
Regelmäßige und annähernd repräsen-
tative Untersuchungen zu Risiken, un-
erwünschten Effekten, Nebenwirkungen
und Behandlungsfehlern gehören zu den
Grundsätzen der Qualitätssicherung evi-
denzbasierter Medizin. In der Psychothe-
rapie wird dieses Tema bisher allerdings
noch recht zurückhaltend behandelt (Ne-
storiuc und Rief 2012). Wie jede wirksa-
me Behandlung birgt auch die Psychothe-
rapie ein Risiko für Nebenwirkungen und
Terapieschäden (Hoffmann et al. 2007).
Für deren genauere Betrachtung müs-
sen Nebenwirkungen als unvermeidliche
Begleiterscheinung jeder Psychotherapie
und vermeidbare Schäden durch Fehlver-
halten voneinander abgegrenzt werden.
Im Unterschied zu einer medikamentö-
sen oder apparativen Terapie liegt die
Ursache der unerwünschten Wirkung je-
doch in diesem Zusammenhang nicht bei
einem neutralen, vom Psychotherapeu-
ten unabhängigen Instrument, sondern
in der Person des Terapeuten selbst. Ent-
sprechend geringer ist die Wahrschein-
lichkeit für eine neutrale und angemes-
sene Wahrnehmung eigener Beteiligung
an Grenzverletzungen und Verwicklun-
gen sowie eine korrekte Dokumentation,
Bewertung und Auseinandersetzung mit
den Folgen des eigenen Handelns (Haupt
et al. 2012).
Dieser Umstand hat einen entschei-
denden Effekt auf die bisher sehr spärli-
che Studienlage zu unerwünschten Wir-
kungen durch psychotherapeutische Be-
handlungen, sodass trotz einer erkennbar
positiven Entwicklung in den vergange-
nen Jahren weiterhin Nachholbedarf in
der systematischen Erfassung negativer
Wirkung vonPsychotherapie sowie deren
Integration in die theoretischen Grund-
lagen besteht (Kaczmarek et al. 2012).
Die Ursachen für unerwünschte Wir-
kungen psychotherapeutischer Behand-
lung sind vielfältig; ein zentraler Ansatz-
punkt für deren Vermeidung und so-
mit für eine Verbesserung der psycho-
therapeutischen Gesundheitsversorgung
liegt in der therapeutischen Beziehung
(Märtens 2005). Psychotherapeuten tra-
gen hier eine besondere Verantwortung
gegenüber den Menschen, mit denen sie
arbeiten. Wichtigste Voraussetzung für
die psychotherapeutische Arbeit ist das
Vertrauendes Patienten. Vordem Hinter-
grund des zwischen Terapeut und Pa-
tient bestehenden strukturellen Macht-
gefälles wurden zum Schutz des Pati-
enten Ethikleitlinien entwickelt, für de-
ren Einhaltung allein der Psychothera-
peut verantwortlich ist (Schleu 2014).
Die Fachverbände der ärztlichen und der
psychologischen Psychotherapeuten so-
wie der Kinder-und-Jugendlichen-Psy-
chotherapeuten haben seit den 1990er-
Jahren Ethikleitlinien in ihren Satzungen
verankert, die das professionelle Handeln
und die ethische Haltung gegenüber Pa-
tienten festlegen und beschreiben. Fach-
verbände haben sich darüber hinaus im
Verbändetreffen gegen sexuellen Miss-
brauch in Psychotherapie und psychoso-
zialer Beratung (www.verbaendetreffen.
de) zusammengeschlossen und pflegen
einen regelmäßigen Austausch zu dieser
Tematik.
Da es bei der Wahrung dieser Zie-
le und der Sicherung ethischen Verhal-
tens durch die jeweiligen Verbände und
Dachorganisationen zu Interessen- und
Loyalitätskonflikten kommen kann, die
die Neutralität des prüfenden Gremiums
und die Qualität der Beratung Betrof-
fener beeinträchtigen, ist die Unabhän-
gigkeit dieser Instanzen eine notwendige
Voraussetzung (Schleu et al. 2012). Vor
diesem Hintergrund wurde 2004 durch
Ärzte und psychologische Psychothera-
peuten der Ethikverein e. V. mit dem Ziel
gegründet, die Etablierung und Einhal-
tung von Ethikleitlinien in der Psycho-
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