Originalien Psychotherapeut 2016 · 61:516–523 DOI 10.1007/s00278-016-0135-y Online publiziert: 19. Oktober 2016 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016 Redaktion M. Cierpka, Heidelberg B. Strauß, Jena Marcus Welther 1 · Veronika Hillebrand 2 · Andrea Schleu 2 · Philipp Franke 1 · Bernhard Strauß 1 1 Institut für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie, Universitätsklinikum Jena, Jena, Deutschland 2 Verein Ethik in der Psychotherapie e. V., München, Deutschland Beschwerden über Fehlverhalten in der Psychotherapie, Teil 2 Ziele, Ergebnis und Entwicklungsmöglichkeiten von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit Wie jede wirksame Behandlung birgt auch die Psychotherapie Risiken für Nebenwirkungen und Therapieschä- den. Ziel des Ethikvereins e. V. ist es zum einen, Psychotherapeuten sowie Forschungs- und Ausbil- dungsinstitutionen für die Relevanz ethischer Fragen und professionel- len Verhaltens zu sensibilisieren. Zum anderen sollen Patienten über die Existenz und die Bedeutung be- stehender Standards aufgeklärt werden. Umfassende sowie effizien- te Maßnahmen der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit müssen hierzu evaluiert und implementiert werden. Hintergrund Regelmäßige und annähernd repräsen- tative Untersuchungen zu Risiken, un- erwünschten Effekten, Nebenwirkungen und Behandlungsfehlern gehören zu den Grundsätzen der Qualitätssicherung evi- denzbasierter Medizin. In der Psychothe- rapie wird dieses Tema bisher allerdings noch recht zurückhaltend behandelt (Ne- storiuc und Rief 2012). Wie jede wirksa- me Behandlung birgt auch die Psychothe- rapie ein Risiko für Nebenwirkungen und Terapieschäden (Hoffmann et al. 2007). Für deren genauere Betrachtung müs- sen Nebenwirkungen als unvermeidliche Begleiterscheinung jeder Psychotherapie und vermeidbare Schäden durch Fehlver- halten voneinander abgegrenzt werden. Im Unterschied zu einer medikamentö- sen oder apparativen Terapie liegt die Ursache der unerwünschten Wirkung je- doch in diesem Zusammenhang nicht bei einem neutralen, vom Psychotherapeu- ten unabhängigen Instrument, sondern in der Person des Terapeuten selbst. Ent- sprechend geringer ist die Wahrschein- lichkeit für eine neutrale und angemes- sene Wahrnehmung eigener Beteiligung an Grenzverletzungen und Verwicklun- gen sowie eine korrekte Dokumentation, Bewertung und Auseinandersetzung mit den Folgen des eigenen Handelns (Haupt et al. 2012). Dieser Umstand hat einen entschei- denden Effekt auf die bisher sehr spärli- che Studienlage zu unerwünschten Wir- kungen durch psychotherapeutische Be- handlungen, sodass trotz einer erkennbar positiven Entwicklung in den vergange- nen Jahren weiterhin Nachholbedarf in der systematischen Erfassung negativer Wirkung vonPsychotherapie sowie deren Integration in die theoretischen Grund- lagen besteht (Kaczmarek et al. 2012). Die Ursachen für unerwünschte Wir- kungen psychotherapeutischer Behand- lung sind vielfältig; ein zentraler Ansatz- punkt für deren Vermeidung und so- mit für eine Verbesserung der psycho- therapeutischen Gesundheitsversorgung liegt in der therapeutischen Beziehung (Märtens 2005). Psychotherapeuten tra- gen hier eine besondere Verantwortung gegenüber den Menschen, mit denen sie arbeiten. Wichtigste Voraussetzung für die psychotherapeutische Arbeit ist das Vertrauendes Patienten. Vordem Hinter- grund des zwischen Terapeut und Pa- tient bestehenden strukturellen Macht- gefälles wurden zum Schutz des Pati- enten Ethikleitlinien entwickelt, für de- ren Einhaltung allein der Psychothera- peut verantwortlich ist (Schleu 2014). Die Fachverbände der ärztlichen und der psychologischen Psychotherapeuten so- wie der Kinder-und-Jugendlichen-Psy- chotherapeuten haben seit den 1990er- Jahren Ethikleitlinien in ihren Satzungen verankert, die das professionelle Handeln und die ethische Haltung gegenüber Pa- tienten festlegen und beschreiben. Fach- verbände haben sich darüber hinaus im Verbändetreffen gegen sexuellen Miss- brauch in Psychotherapie und psychoso- zialer Beratung (www.verbaendetreffen. de) zusammengeschlossen und pflegen einen regelmäßigen Austausch zu dieser Tematik. Da es bei der Wahrung dieser Zie- le und der Sicherung ethischen Verhal- tens durch die jeweiligen Verbände und Dachorganisationen zu Interessen- und Loyalitätskonflikten kommen kann, die die Neutralität des prüfenden Gremiums und die Qualität der Beratung Betrof- fener beeinträchtigen, ist die Unabhän- gigkeit dieser Instanzen eine notwendige Voraussetzung (Schleu et al. 2012). Vor diesem Hintergrund wurde 2004 durch Ärzte und psychologische Psychothera- peuten der Ethikverein e. V. mit dem Ziel gegründet, die Etablierung und Einhal- tung von Ethikleitlinien in der Psycho- 516 Psychotherapeut 6 · 2016