© F. Enke Verlag Stuttgart Zeitschrift für Soziologie, Jg. 28, Heft 3, Juni 1999, S. 165-181 165 Doppelte Kontingenz und reflexive Anthropologie 1 Gesa Lindemann Universität Frankfurt, FB Gesellschaftswissenschaft, Robert-Mayer-Straße 5, D-60054 Frankfurt a.M. Zusammenfassung: Innerhalb der Soziologie wird auf zwei anthropologische Annahmen zurückgegriffen, die sich als Antworten auf zwei Fragen verstehen lassen: „Wer ist ein Mensch?“ und „Was ist der Mensch?“ Die Antwort auf die zweite Frage zielt auf eine Wesensbestimmung, die aber immer nur in konkreten sozialen Prozessen erfolgt. Die Ant- wort auf die Frage danach, wer ein Mensch ist, wird dagegen als bekannt vorausgesetzt. In dem Aufsatz wird der Vor- schlag gemacht, auch diese Frage in einer vergleichbaren Weise zu behandeln, wie die nach der Wesensbestimmung. „Mensch“ wäre demnach nicht i.S. des Gattungswesens zu verstehen, sondern muß als Chiffre für „Personsein“ bzw. für Sozialität im Sinne „doppelter Kontingenz“ begriffen werden. Die Antwort auf die Frage, wer in diesem Sinne ein „Mensch“ ist, könnte dann ebenfalls als historisch variabel aufgefaßt werden. Im Zentrum der Argumentation steht eine Neuinterpretation von Plessners Theorie der „exzentrischen Positionalität“, die aufzeigt, daß Plessner das Anlie- gen der Anthropologie, die Besonderheit des Menschen zu begründen, reflexiv wendet. Auf diese Weise gerät in den Blick, daß Anthropologie nur eine mögliche Form darstellt, den Kreis sozial existierender Individuen zu schließen. Wer ein sozialer Akteur ist, ist eine Frage, deren Antwort nicht von vornherein feststeht, sondern deren Beantwortung empi- risch rekonstruiert werden muß. Soziologische Theorien führen fast immer ein Bild vom Menschen mit. Auch Autorinnen, die gegen jede wesensmäßige Festlegung des Menschen Stel lung beziehen, legen nämlich die anthropologische Problematik nur vordergründig ad acta. Dies wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie An thropologie in der soziologischen Theoriebildung in Anspruch genommen wird. Es lassen sich grob zwei Formen unterscheiden. Zum einen wird expli zit auf anthropologische Bestimmungen zurückge griffen und zwar in Richtung einer Wesensbestim mung: Gerade die Unbestimmtheit der Verhal tensmöglichkeiten sei nämlich dem Umwelt Ver hältnis von Menschen wesentlich, erst auf dieser Grundlage würde die spezifisch menschliche Form der Vergesellschaftung plausibel. Es soll nur für Menschen gelten, daß sie von ihrer Natur her dazu bestimmt seien, sich selbst und ihr Verhältnis zu ih rer Umwelt zu konstituieren. Deshalb würden nur Menschen nicht in einer für sie natürlichen Um welt leben, sondern in einer Wirklichkeit, die sozi al konstruiert ist. Zum anderen wird Anthropologie aber auch im plizit in Anspruch genommen: Es geht der Sozio 1 Für ihre hilfreiche und instruktive Kritik, mit der sie die Entwicklung der in diesem Aufsatz vorgetragenen Ideen begleitet haben, möchte ich Ulle Jäger, Udo Hürtgen und Juliana Raupp danken. Christoph Görg hat die (fast) letz- te Version einer kritischen Lektüre unterzogen. Ebenfalls zu Dank verpflichtet bin ich zwei anonymen Gutachtern oder Gutachterinnen sowie den Herausgebern der ZfS, deren Stellungnahmen mir geholfen haben, den Text in die jetzige Form zu bringen. logie immer um die Vergesellschaftung von Men schen; dies setzt notwendig ein Wissen darum voraus, wer ein Mensch ist. An diesem Punkt folgt die Soziologie als „Disziplin“ weniger wis senschaftlichen anthropologischen Einsichten über die biologische Gattung als vielmehr einem anthropologischen Alltagswissen. Die Frage, wer ein Mensch ist, gilt als prinzipiell beantwortet oder beantwortbar, ohne dabei ein wissenschaft liches Wissen über Gattungszusammenhänge in Anspruch nehmen zu müssen. Epistemologisch ist die Alltagsanthropologie insoweit relevant, als sie es „uns Soziologinnen“ erlaubt, unseren Ge genstand z.B. von dem der biologischen Verhal tensforschung abzugrenzen. Obwohl hier also nicht explizit auf wissenschaftlich anthropologi sches Wissen zurückgegriffen wird, sondern eher eine „Alltagsanthropologie“ als Bezugspunkt dient, halte ich es für wichtig festzuhalten, daß es sich um eine anthropologische Fundierung han delt. Die zwei Hinsichten, in denen Soziologie auf an thropologische Annahmen rekurriert, lassen sich als Antworten auf zwei Fragen verstehen: „ Was ist der Mensch?“ und „Wer ist ein Mensch?“ Die Fra ge nach dem Was betrifft die oft implizit gehalte nen Wesensbestimmungen, die das Umweltver- hältnis als spezifisch menschlich charakterisieren. Die Frage nach dem Wer betrifft die unausgespro chene Voraussetzung, daß Soziologie sich mit menschlichen Gesellschaften befaßt und nicht etwa mit der Vergesellschaftung von Tieren oder von Göttern. Das Verhältnis von Soziologie und