© F. Enke Verlag Stuttgart Zeitschrift für Soziologie, Jg. 28, Heft 3, Juni 1999, S. 165-181 165
Doppelte Kontingenz und reflexive Anthropologie 1
Gesa Lindemann
Universität Frankfurt, FB Gesellschaftswissenschaft, Robert-Mayer-Straße 5, D-60054 Frankfurt a.M.
Zusammenfassung: Innerhalb der Soziologie wird auf zwei anthropologische Annahmen zurückgegriffen, die sich
als Antworten auf zwei Fragen verstehen lassen: „Wer ist ein Mensch?“ und „Was ist der Mensch?“ Die Antwort auf die
zweite Frage zielt auf eine Wesensbestimmung, die aber immer nur in konkreten sozialen Prozessen erfolgt. Die Ant-
wort auf die Frage danach, wer ein Mensch ist, wird dagegen als bekannt vorausgesetzt. In dem Aufsatz wird der Vor-
schlag gemacht, auch diese Frage in einer vergleichbaren Weise zu behandeln, wie die nach der Wesensbestimmung.
„Mensch“ wäre demnach nicht i.S. des Gattungswesens zu verstehen, sondern muß als Chiffre für „Personsein“ bzw. für
Sozialität im Sinne „doppelter Kontingenz“ begriffen werden. Die Antwort auf die Frage, wer in diesem Sinne ein
„Mensch“ ist, könnte dann ebenfalls als historisch variabel aufgefaßt werden. Im Zentrum der Argumentation steht
eine Neuinterpretation von Plessners Theorie der „exzentrischen Positionalität“, die aufzeigt, daß Plessner das Anlie-
gen der Anthropologie, die Besonderheit des Menschen zu begründen, reflexiv wendet. Auf diese Weise gerät in den
Blick, daß Anthropologie nur eine mögliche Form darstellt, den Kreis sozial existierender Individuen zu schließen. Wer
ein sozialer Akteur ist, ist eine Frage, deren Antwort nicht von vornherein feststeht, sondern deren Beantwortung empi-
risch rekonstruiert werden muß.
Soziologische Theorien führen fast immer ein Bild
vom Menschen mit. Auch Autorinnen, die gegen
jede wesensmäßige Festlegung des Menschen Stel
lung beziehen, legen nämlich die anthropologische
Problematik nur vordergründig ad acta. Dies wird
deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie An
thropologie in der soziologischen Theoriebildung
in Anspruch genommen wird. Es lassen sich grob
zwei Formen unterscheiden. Zum einen wird expli
zit auf anthropologische Bestimmungen zurückge
griffen und zwar in Richtung einer Wesensbestim
mung: Gerade die Unbestimmtheit der Verhal
tensmöglichkeiten sei nämlich dem Umwelt Ver
hältnis von Menschen wesentlich, erst auf dieser
Grundlage würde die spezifisch menschliche Form
der Vergesellschaftung plausibel. Es soll nur für
Menschen gelten, daß sie von ihrer Natur her dazu
bestimmt seien, sich selbst und ihr Verhältnis zu ih
rer Umwelt zu konstituieren. Deshalb würden nur
Menschen nicht in einer für sie natürlichen Um
welt leben, sondern in einer Wirklichkeit, die sozi
al konstruiert ist.
Zum anderen wird Anthropologie aber auch im
plizit in Anspruch genommen: Es geht der Sozio
1 Für ihre hilfreiche und instruktive Kritik, mit der sie die
Entwicklung der in diesem Aufsatz vorgetragenen Ideen
begleitet haben, möchte ich Ulle Jäger, Udo Hürtgen und
Juliana Raupp danken. Christoph Görg hat die (fast) letz-
te Version einer kritischen Lektüre unterzogen. Ebenfalls
zu Dank verpflichtet bin ich zwei anonymen Gutachtern
oder Gutachterinnen sowie den Herausgebern der ZfS,
deren Stellungnahmen mir geholfen haben, den Text in
die jetzige Form zu bringen.
logie immer um die Vergesellschaftung von Men
schen; dies setzt notwendig ein Wissen darum
voraus, wer ein Mensch ist. An diesem Punkt
folgt die Soziologie als „Disziplin“ weniger wis
senschaftlichen anthropologischen Einsichten
über die biologische Gattung als vielmehr einem
anthropologischen Alltagswissen. Die Frage, wer
ein Mensch ist, gilt als prinzipiell beantwortet
oder beantwortbar, ohne dabei ein wissenschaft
liches Wissen über Gattungszusammenhänge in
Anspruch nehmen zu müssen. Epistemologisch
ist die Alltagsanthropologie insoweit relevant, als
sie es „uns Soziologinnen“ erlaubt, unseren Ge
genstand z.B. von dem der biologischen Verhal
tensforschung abzugrenzen. Obwohl hier also
nicht explizit auf wissenschaftlich anthropologi
sches Wissen zurückgegriffen wird, sondern eher
eine „Alltagsanthropologie“ als Bezugspunkt
dient, halte ich es für wichtig festzuhalten, daß es
sich um eine anthropologische Fundierung han
delt.
Die zwei Hinsichten, in denen Soziologie auf an
thropologische Annahmen rekurriert, lassen sich
als Antworten auf zwei Fragen verstehen: „ Was ist
der Mensch?“ und „Wer ist ein Mensch?“ Die Fra
ge nach dem Was betrifft die oft implizit gehalte
nen Wesensbestimmungen, die das Umweltver-
hältnis als spezifisch menschlich charakterisieren.
Die Frage nach dem Wer betrifft die unausgespro
chene Voraussetzung, daß Soziologie sich mit
menschlichen Gesellschaften befaßt und nicht
etwa mit der Vergesellschaftung von Tieren oder
von Göttern. Das Verhältnis von Soziologie und